DGAP-WpÜG
Korrekturmeldung;
Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: TE Connectivity Sensors Germany Holding AG i. Gr.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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BERICHTIGUNG NACH § 12 WPÜG
des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot)
der
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
Ampèrestraße 12-14
64625 Bensheim
Deutschland
an die Aktionäre der
First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
First Sensor AG
gegen eine Geldleistung in Höhe von
EUR 28,25 je Aktie der First Sensor AG
Annahmefrist:
8. Juli 2019 bis 2. September 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
18:00 Uhr (Ortszeit New York)
First Sensor-Aktien: ISIN DE0007201907
Zum Verkauf Eingereichte First Sensor-Aktien: ISIN DE000A2YPGK8
1. VORBEMERKUNG
Am 8. Juli 2019 hat die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine
nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim,
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt
unter HRB 99155 (die 'Bieterin'), die Angebotsunterlage
('Angebotsunterlage') für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
('Angebot') an alle Aktionäre der First Sensor AG (die 'First Sensor-
Aktionäre') zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar
gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher
zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte,
insbesondere des Dividendenbezugsrechts (ISIN DE0007201907) (jeweils eine
'First Sensor-Aktie' und zusammen die 'First Sensor-Aktien') der First
Sensor AG, einer nach deutschem Recht gegründeten Aktiengesellschaft mit
Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg (Berlin) unter HRB 69326 ('First Sensor' oder 'First Sensor
AG' oder die 'Gesellschaft'), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung',
und zusammen mit dem WpÜG, das 'Deutsche Übernahmerecht') (die
'Transaktion'), veröffentlicht.
Die Angebotsunterlage wurde am 8. Juli 2019 veröffentlicht durch (i)
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