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    Dieselgate  1301  0 Kommentare OLG Köln sieht wenig Chancen für Volkswagen

    Die Volkswagen AG muss im Dieselskandal wohl eine weitere schwere Schlappe hinnehmen. Darauf deutete ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln hin. Der von der Kanzlei VON RUEDEN vertretene Kläger erwarb am im Mai 2011 einen mit dem Dieselmotor EA189 ausgestatteten Audi Q5 zum Gesamtkaufpreis von 39.750,00 EUR. Das LG Bonn hat ihm erstinstanzlich (LG Bonn, 9 O 24/18) einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Vorteilsausgleichs in Höhe von 26.301,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs aus §§ 826, 249 BGB zugesprochen. Die Beklagte Volkswagen AG legte form- und fristgerecht Berufung beim OLG Köln ein.

    Der Erwerb des Fahrzeugs begründet den Schaden

    Das OLG Köln beschloss, dass die Berufung der Volkswagen AG wohl keine Aussicht auf Erfolg verspricht (OLG Köln, 27 U 14/19). Schon in dem Inverkehrbringen des mit der umstrittenen Motorsteuerungssoftware ausgestatteten Fahrzeugs läge eine Täuschung sämtlicher potenziellen Kunden, die von der Installation dieser Software keine Kenntnis hatten, führen die Kölner Richter in ihrem Beschluss aus. Ein vernünftiger Durchschnittskäufer erwarte, dass das betreffende Fahrzeug entweder zu Recht zugelassen ist oder zulassungsfähig ist. Der Kunde gehe folglich davon aus, dass der Hersteller gesetzeskonform gehandelt habe und die erforderlichen Erlaubnisse nicht durch eine Täuschung und Manipulation erwirkt habe. Der Schaden und der Schadensersatzanspruch entstünden schon mit dem Erwerb des mit der manipulativ wirkenden Software zur Motorsteuerung“ sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Die nachträglich erfolgte Ausstattung des Fahrzeugs mit dem vom Kraftfahrtbundesamt verpflichtenden Software-Update beseitige nicht den Schadensersatzanspruch und lässt den Schaden nicht entfallen, da die Volkswagen AG nicht nachweisen könne, dass das Software-Update keine anderen negativen Auswirkungen haben kann.

    OLG Köln bejaht den Schadensersatzanspruch und einen weitergehenden Zinsanspruch aus § 849 BGB

    Aufgrund des bestehenden Anspruchs des Klägers aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB habe das Landgericht dem Kläger zutreffend einen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten zugesprochen und den Annahmeverzug der Beklagten VW festgestellt. Das Gericht weist darauf hin, dass dem Kläger ein weitergehender Zinsanspruch aus § 849 BGB gegen die Volkswagen AG zustehen dürfte. Dieser Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag der Verlust der Nutzbarkeit einer Sache, hier das Geld ausgleichen.

    Dieselfahrzeuge können eine Laufleistung von 300.000 Kilometern haben

    Hinsichtlich der zur Ermittlung des zu leistenden Nutzungsersatzes zugrunde zu legenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs geht der Senat davon aus, dass Dieselfahrzeuge eine Laufleistung von bis zu 300.000 Kilometern haben können.

    OLG Köln hält eine Geschäftsgebühr von 1,8 für angemessen

    Aufgrund des schwierigen Sachverhalts, des umfangreichen Aufwands und der mannigfaltigen Rechtsprobleme hält der Senat den Ansatz einer Geschäftsgebühr von 1,8 für angemessen.

     


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Dieselgate OLG Köln sieht wenig Chancen für Volkswagen Die Volkswagen AG muss im Dieselskandal wohl eine weitere schwere Schlappe hinnehmen. Darauf deutete ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln hin. Der von der Kanzlei VON RUEDEN vertretene Kläger erwarb am im Mai 2011 einen mit dem …