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    Diesel-Skandal  963  0 Kommentare
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    LG Oldenburg: VW-Argumentation nach TV-Aussage von VW-Chef Diess nicht mehr haltbar!

    Nachdem VW-Chef Herbert Diess vor laufender Kamera bei Markus Lanz in Bezug auf den Abgasskandal von Betrug sprach, war klar, dass den Betroffenen damit nur geholfen wurde. Nun äußerste sich erstmals ein Gericht zu diesem Thema!

     

     

    VW-Chef verplappert sich

     

     

    Als Markus Lanz Diess auf den Abgasskandal ansprach, kam es zu einer Aussage, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Zitat: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja“. Direkt war klar, dass diese Aussage dem Verbraucher in die Karten spielt.

     

    In den USA steht VW zu dem Betrug, in Deutschland hingegen bestreitet VW die Schuld, da hier eine andere Rechtslage herrschen würde. Doch ob diese Argumentation noch tragbar ist, nachdem eigene Chef von Betrug redet, ist mehr als fraglich.

     

     

    LG Oldenburg: Aussage keine Spontanäußerung

     

     

    Die Aussage von Herbert Diess wiederspricht der gesamten bisherigen Argumentation des Konzerns. Die Anwälte VWs erklären die Abschaltvorrichtungen vor Gericht bislang immer als legal und schließt somit einen Betrug aus. In der Form können die Juristen des Unternehmens nun jedoch nicht mehr vorgehen. Laut dem Landesgericht steht dies nicht im Einklang mit den Aussagen des Konzernchefs, der sich öffentlich zu Schuld bekennt.

     

    Die Einwände aus dem nach der Aussage veröffentlichtem Statement ließ der Richter nicht zu. Der Meinung, dass die Worte nicht im „rechtstechnischen Sinne“ zu verstehen sind, teilt er nicht. Diess wird genau gewusst haben, was er dort sagt. Dass ein VW-Chef, der von den eigenen Juristen genauestens beraten wird, eine solche Aussage spontan trifft, muss stark angezweifelt werden.

     

    Der Richter interpretiert die Aussage eher als Eingeständnis, dass Mitarbeiter von den Manipulationen wussten und auch ihre Vorgesetzten informierten. Grund für diese Annahme ist die Wortwahl. Durch das „Wir“ schiebt er die Schuld nicht nur auf Mitarbeiter, die dem Unternehmen nicht zuzurechnen sind.

     

     

    So sollten Sie nun reagieren! – Ihre Chancen stehen besser denn je

     

     

    Für Betroffene des Abgasskandals existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.

     

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    Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.

     

    Auch diesen möglichen Anspruch können Sie kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/

     

     

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    Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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