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    Baukindergeld  390  0 Kommentare Für viele Käufer mit Kindern eine feste Größe / 10 Monate nach Einführung: Förderung wird stark nachgefragt / Baukindergeld zum Beispiel in Sondertilgungen investieren (FOTO)

    München (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Zehn Monate nach Einführung des Baukindergeldes ist die staatliche
    Förderung zu einer festen Größe bei Immobilienkäufern mit Kindern im
    Haushalt geworden. Auch die Ende Mai verlängerten Fristen bei der
    Antragstellung kommen gut an, berichtet Interhyp, Deutschlands
    größter Vermittler für die private Baufinanzierung. "Wir verzeichnen
    ein großes Interesse am Baukindergeld. In quasi jedem Gespräch mit
    Kunden, die Kinder haben und sich den Traum vom eigenen Zuhause
    erfüllen wollen, ist das Baukindergeld ein Thema", erklärt Mirjam
    Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Viele Kunden
    fragen von selbst nach dieser Förderung. Falls nicht, sind die
    Finanzierungsexperten von Interhyp geschult, sie darauf hinzuweisen.
    "Das Baukindergeld ist eine Förderung, die Familien wenn möglich für
    sich nutzen sollten, um die Finanzierung ihres Kauf- oder
    Bauprojektes zu erleichtern", so Mohr. Ratsam sei zum Beispiel, das
    Baukindergeld als Sondertilgung einzuplanen oder es zunächst
    anzusparen und später einen Darlehensteil damit zu tilgen. Bei drei
    Kindern sei eine Restschuldreduzierung von fast 38.000 Euro durch das
    Baukindergeld möglich. Viele Familien planen die Förderung auch als
    Rücklage für Modernisierungen ein.

    Der Antrag auf das Baukindergeld wird bei der staatlichen
    Förderbank KfW gestellt. Das ist seit dem 18. September 2018 möglich.
    Bis Ende Mai 2019 wurden laut KfW deutschlandweit mehr als 100.000
    Baukindergeldanträge gestellt. Positiv bewertet Mirjam Mohr, dass die
    Förderbank, die auch für die Abwicklung und Auszahlung des
    Baukindergeldes zuständig ist, zuletzt die Förderbedingungen
    überarbeitet hat. Seit Mitte Mai können sich Bauherren und
    Immobilienkäufer bis zu sechs Monate nach dem Einzug Zeit lassen, um
    den Antrag zu stellen. Zuvor hatte die Frist zur Antragstellung drei
    Monate betragen. "Durch die verlängerte Frist werden Eigentümer einer
    selbstgenutzten Wohnimmobilie zeitlich entlastet", erklärt Mohr.

    Nach wie vor gilt, dass der Haushalt eine Kindergeldberechtigung
    vorweisen und jedes Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als
    18 Jahre sein muss. Geförderte Haushalte dürfen ein zu versteuerndes
    Einkommen von maximal 90.000 Euro aufweisen (bei einem Kind). Ab dem
    zweiten Kind erhöht sich das Limit pro Kind um jeweils 15.000 Euro.
    Für jedes förderfähige Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von
    zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal
    12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern kann damit bis zu 36.000
    Euro beziehen. Das kann den Erwerb einer eigenen Immobilie
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