Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Gerichtsurteil gegen Online-Handel
Ausgediente Elektrogeräte müssen kostenfrei zurückgenommen werden
Berlin (ots) - Wichtiger Erfolg für Millionen Kunden von
Online-Händlern in Deutschland: Landgericht Duisburg verurteilt
Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie
defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen
Rückgaberechte von Verbrauchern - Erstmals wurde ein Online-Händler
gerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes
verurteilt - Deutsche Umwelthilfe fordert von Behörden endlich
eigenständige wirksame Kontrollen der Rücknahmepflicht - Händler
sollten ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten informieren und
Altlampen unkompliziert an stationären Abgabestellen zurücknehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg
eine wichtige Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten
errungen. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de)
ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit
Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24.
Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von
Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung
des Gerichts stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern
eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte
Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
"Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die DUH
im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung Netto-Online
gerichtlich zur Einhaltung seiner gesetzlichen Rücknahmepflichten von
Elektroschrott verurteilen lassen musste. Die eigentlich für den
Vollzug solcher Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze zuständigen
Marktüberwachungsbehörden der Länder bleiben untätig und lassen
Konsumenten mit den Altgeräten allein. Dies belastet unsere Umwelt
und die Gesundheit der Bürger, da es sich gerade bei
quecksilberhaltigen Energiesparlampen um besonders
schadstoffbelasteten Abfall handelt. Jetzt kommt es darauf an, dass
nicht nur Netto-Online die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher
möglichst einfach und umweltgerecht umsetzt, sondern alle
Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.
Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der
Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH
fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte
Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu
verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die
ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und
Online-Händlern in Deutschland: Landgericht Duisburg verurteilt
Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie
defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen
Rückgaberechte von Verbrauchern - Erstmals wurde ein Online-Händler
gerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes
verurteilt - Deutsche Umwelthilfe fordert von Behörden endlich
eigenständige wirksame Kontrollen der Rücknahmepflicht - Händler
sollten ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten informieren und
Altlampen unkompliziert an stationären Abgabestellen zurücknehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg
eine wichtige Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten
errungen. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de)
ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit
Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24.
Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von
Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung
des Gerichts stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern
eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte
Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
"Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die DUH
im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung Netto-Online
gerichtlich zur Einhaltung seiner gesetzlichen Rücknahmepflichten von
Elektroschrott verurteilen lassen musste. Die eigentlich für den
Vollzug solcher Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze zuständigen
Marktüberwachungsbehörden der Länder bleiben untätig und lassen
Konsumenten mit den Altgeräten allein. Dies belastet unsere Umwelt
und die Gesundheit der Bürger, da es sich gerade bei
quecksilberhaltigen Energiesparlampen um besonders
schadstoffbelasteten Abfall handelt. Jetzt kommt es darauf an, dass
nicht nur Netto-Online die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher
möglichst einfach und umweltgerecht umsetzt, sondern alle
Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.
Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der
Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH
fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte
Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu
verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die
ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und