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    Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Gerichtsurteil gegen Online-Handel  228  0 Kommentare Ausgediente Elektrogeräte müssen kostenfrei zurückgenommen werden

    Berlin (ots) - Wichtiger Erfolg für Millionen Kunden von
    Online-Händlern in Deutschland: Landgericht Duisburg verurteilt
    Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie
    defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen
    Rückgaberechte von Verbrauchern - Erstmals wurde ein Online-Händler
    gerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes
    verurteilt - Deutsche Umwelthilfe fordert von Behörden endlich
    eigenständige wirksame Kontrollen der Rücknahmepflicht - Händler
    sollten ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten informieren und
    Altlampen unkompliziert an stationären Abgabestellen zurücknehmen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg
    eine wichtige Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten
    errungen. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de)
    ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit
    Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24.
    Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von
    Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung
    des Gerichts stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
    bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und
    Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern
    eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte
    Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.

    "Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die DUH
    im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung Netto-Online
    gerichtlich zur Einhaltung seiner gesetzlichen Rücknahmepflichten von
    Elektroschrott verurteilen lassen musste. Die eigentlich für den
    Vollzug solcher Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze zuständigen
    Marktüberwachungsbehörden der Länder bleiben untätig und lassen
    Konsumenten mit den Altgeräten allein. Dies belastet unsere Umwelt
    und die Gesundheit der Bürger, da es sich gerade bei
    quecksilberhaltigen Energiesparlampen um besonders
    schadstoffbelasteten Abfall handelt. Jetzt kommt es darauf an, dass
    nicht nur Netto-Online die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher
    möglichst einfach und umweltgerecht umsetzt, sondern alle
    Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt der
    Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.

    Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der
    Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH
    fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte
    Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu
    verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die
    ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und
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