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     289  0 Kommentare Todesflug AF 447 - Prozess gegen Air France beantragt

    PARIS (dpa-AFX) - Zehn Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten will die französische Staatsanwaltschaft die Fluggesellschaft wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen. Sie wirft Air France unter anderem vor, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben, wie es am Mittwoch aus Justizkreisen hieß.

    Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik.

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    Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren nach früheren Angaben auch 28 Deutsche.

    Im Jahr 2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen.

    Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, die Air France habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie die Besatzung nicht ausreichend über frühere Vorfälle mit Pitot-Sonden und entsprechende Verhaltensweisen informiert. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde an einen Untersuchungsrichter übergeben, der nun über die Anordnung eines Strafprozesses entscheidet./nau/DP/mis




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