VW Skandal Paukenschlag - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Lahr (ots) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom
18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren
zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Verantwortlichen der Volkswagen Kenntnis von den schadensbegründenden
Tatsachen hatte. Die Volkswagen AG hat den Geschädigten einen Schaden
zugefügt, für den sie haften muss. Damit steht allen Geschädigten ein
Schadensersatzanspruch zu.
Der Kläger kaufte im Jahre 2011 einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI.
Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen
ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll § Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schadensersatzansprüche gegen die
Volkswagen AG geltend. Diese ließ sich verklagen. Das Landgericht
Baden-Baden, 2 O 416/16 verurteilte am 29.06.2018 die Volkswagen AG
zu Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte die Volkswagen AG vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Diese Berufung hatte
keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen AG
wegen der Manipulation zu Schadensersatz.
18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren
zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Verantwortlichen der Volkswagen Kenntnis von den schadensbegründenden
Tatsachen hatte. Die Volkswagen AG hat den Geschädigten einen Schaden
zugefügt, für den sie haften muss. Damit steht allen Geschädigten ein
Schadensersatzanspruch zu.
Der Kläger kaufte im Jahre 2011 einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI.
Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen
ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll § Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schadensersatzansprüche gegen die
Volkswagen AG geltend. Diese ließ sich verklagen. Das Landgericht
Baden-Baden, 2 O 416/16 verurteilte am 29.06.2018 die Volkswagen AG
zu Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte die Volkswagen AG vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Diese Berufung hatte
keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen AG
wegen der Manipulation zu Schadensersatz.
Der Kläger klagte nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung,
dass die Volkswagen AG Schadensersatz für alle Schäden bezahlen muss,
die durch die Manipulation entstanden sind. Davon umfasst ist nicht
nur ein Minderwert oder mögliche sonstige Kosten, sondern auch der
Kaufvertrag selbst. Dies bedeutet, dass der Kläger neben den
sonstigen Schäden die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen
kann. Er kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs
verlangen gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben kann er eine
Verzinsung seines Kaufpreises einfordern. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe hält einen solchen Feststellungsantrag für zulässig, da im
Zeitpunkt der Klage noch nicht absehbar war, welche weiteren Schäden
entstehen werden. Insbesondere müsse der Kläger weitere Aufwendungen
wie Inspektionen etc. zur Erhaltung des Fahrzeugs tätigen, die er von
der Volkswagen AG als Schaden ersetzt verlangen kann.
Das Verhalten von VW ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Karlsruhe als sittenwidrig einzustufen. Das Oberlandesgericht hält
fest, dass als einziger Beweggrund für das Erschleichen der
Typengenehmigung die angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung
durch hohe Absatzzahlen in Betracht kommen. Ein solches Handeln mit
diesen Zielen widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden und ist daher als sittenwidrig einzustufen. Dem
dass die Volkswagen AG Schadensersatz für alle Schäden bezahlen muss,
die durch die Manipulation entstanden sind. Davon umfasst ist nicht
nur ein Minderwert oder mögliche sonstige Kosten, sondern auch der
Kaufvertrag selbst. Dies bedeutet, dass der Kläger neben den
sonstigen Schäden die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen
kann. Er kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs
verlangen gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben kann er eine
Verzinsung seines Kaufpreises einfordern. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe hält einen solchen Feststellungsantrag für zulässig, da im
Zeitpunkt der Klage noch nicht absehbar war, welche weiteren Schäden
entstehen werden. Insbesondere müsse der Kläger weitere Aufwendungen
wie Inspektionen etc. zur Erhaltung des Fahrzeugs tätigen, die er von
der Volkswagen AG als Schaden ersetzt verlangen kann.
Das Verhalten von VW ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Karlsruhe als sittenwidrig einzustufen. Das Oberlandesgericht hält
fest, dass als einziger Beweggrund für das Erschleichen der
Typengenehmigung die angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung
durch hohe Absatzzahlen in Betracht kommen. Ein solches Handeln mit
diesen Zielen widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden und ist daher als sittenwidrig einzustufen. Dem