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     405  0 Kommentare Widerrufsrecht verletzt - Marktwächter mahnen ab / Erfolg gegen unzulässige Widerrufsregelungen im Online-Handel

    Postdam/Berlin (ots) - Durch Verbraucherbeschwerden spüren die
    Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Brandenburg regelmäßig
    Verstöße gegen das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht im
    Online-Handel auf. Drei Anbieter mahnte das Team nun ab. Sie hatten
    das Recht ihrer Kunden, gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen
    zurückzugeben, auf unzulässige Weise beschränkt. Die Abmahnungen
    zeigten Erfolg: Mittlerweile haben alle drei Online-Händler die
    fraglichen Passagen in ihren Webshops korrigiert.

    Schließen Verbraucher Verträge per Telefon oder über das Internet
    ab, haben sie nach deutschem Recht die Möglichkeit, diese innerhalb
    von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Anbieter muss
    dann den Kaufbetrag inklusive der Lieferkosten erstatten. Doch immer
    wieder haben Verbraucher Probleme, ihre Rechte beim Online-Shopping
    durchzusetzen. So berichteten Verbraucher beispielsweise, dass ein
    Online-Schuhhändler nach Widerruf lediglich den Artikelpreis, nicht
    jedoch die Lieferkosten, erstatte - eine klare Verletzung der
    Käuferrechte, die das Marktwächter-Team nun abmahnte.

    EINIGE HÄNDLER BERUFEN SICH WIDERRECHTLICH AUF VERMEINTLICHE
    AUSNAHMEN

    Nicht für jede Ware gilt das Widerrufsrecht. "Versiegelte
    Datenträger sind beispielsweise vom Widerrufsrecht ausgeschlossen,
    wenn der Käufer sie bereits entsiegelt hat", erklärt Dunja Neukamp,
    Rechtsexpertin der Marktwächter in der Verbraucherzentrale
    Brandenburg. "Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung verhindern,
    dass die Daten vor der Rückgabe einfach kopiert werden."

    Doch immer wieder weiten Online-Händler solche Ausnahmen auf
    eigene Faust aus. So bezeichnete ein Anbieter von Büro- und
    Elektroartikeln einen Tablet-PC als versiegelten Artikel, dessen Kauf
    nach dem Öffnen der Verpackung nicht mehr zu widerrufen sei. Auch
    hier mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg ab. Die Begründung:
    "In Anlehnung an ein früheres Gerichtsurteil handelt es sich bei
    Software, wie dem aufgespielten Betriebssystem, nicht um Daten, die
    vor illegaler Vervielfältigung geschützt werden müssten", so Neukamp.

    Ein Online-Händler für Motorradzubehör interpretierte eine andere
    Ausnahme vom Widerrufsrecht entgegen der gesetzlichen Bestimmungen:
    Diese besagt, dass Verkäufer keine Ware zurücknehmen müssen, die so
    an die persönlichen Bedürfnisse eines Kunden angepasst wurde, dass
    sie eigentlich nicht wiederverkäuflich sei. Der Anbieter stufte
    jedoch selbst solche Artikel als "angepasst" ein, die lediglich zum
    Bestellungszeitpunkt nicht in seinem Lager verfügbar waren. Auch
    dieses Vorgehen wurde abgemahnt. Mit Erfolg.

    Nach den Abmahnungen haben alle drei Online-Händler die
    unzulässigen Bestimmungen geändert.

    Bereits im vergangenen Jahr wertete der Marktwächter Digitale Welt
    Beschwerden hierzu aus: Pressemitteilung: http://ots.de/2aOSpT und
    Faktenblatt: http://ots.de/v8D0Ig.

    Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier
    http://ots.de/3NAfGF und im Film https://youtu.be/GanrstVdZf0.

    Über den Marktwächter Digitale Welt:

    Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der
    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen
    den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und
    analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden,
    empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem
    Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und
    Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA)
    bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt
    setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die
    jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen:
    Bayern - Digitale Dienstleistungen, Brandenburg - Digitaler
    Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen - Nutzergenerierte Inhalte,
    Rheinland-Pfalz - Digitale Güter und Schleswig-Holstein -
    Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt
    wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und
    für Verbraucherschutz (BMJV).
    http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

    OTS: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/52346
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_52346.rss2

    Pressekontakt:
    Ulrike Bodenstein | Marktwächter Digitale Welt
    Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB)
    Tel. (0331) 298 71-14 u.bodenstein@vzb.de

    Timo Beyer | Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die
    Marktwächter
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    Tel. (030) 258 00-529 timo.beyer@vzbv.de



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