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    taz  758  0 Kommentare Staat verliert hohe Summen Umsatzsteuer wegen falsch berechneter Pauschale für Landwirte

    Berlin (ots) - Zwei Drittel der Landwirte nehmen laut
    Bundesrechnungshof insgesamt jährlich über 200 Millionen Euro mehr
    Umsatzsteuer ein, als sie an den Staat weiterleiten. Grund sei, dass
    das Bundesfinanzministerium eine Steuerpauschale falsch kalkuliert
    habe, kritisieren die Rechnungsprüfer in einer Analyse, über die die
    Tageszeitung "taz"
    (https://taz.de/Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710/)
    berichtet. "Dadurch fallen erhebliche Steuern aus, da viele Abnehmer
    die an die Pauschallandwirte gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer
    steuermindernd geltend machen können", so der Rechnungshof.

    Die Bauern nutzen eine Sonderregelung für die Branche, wonach sie
    ihre Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) pauschalieren darf.
    Diese "Pauschallandwirte" stellen ihren Kunden 10,7 Prozent
    Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis ihrer Produkte in Rechnung. Anders
    als die meisten normalen Unternehmen dürfen die Bauern das Geld
    behalten, dafür sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
    zurückholen, die sie selbst bei Käufen gezahlt haben. Das Verfahren
    soll ihnen Arbeit bei der Steuererklärung ersparen. Die EU gestattet
    den Mitgliedstaaten, solche Pauschalen einzuführen, um vor allem
    kleine Höfe zu fördern.

    Deutschland räumt sie aber auf Antrag allen Betrieben ein. Zudem
    habe das Bundesfinanzministerium bei der Berechnung des
    Pauschalsatzes erst die Umsätze zu niedrig und dann die Belastung der
    Landwirtschaft durch Umsatzsteuerzahlungen zu hoch angesetzt,
    schreibt der Rechnungshof. In Wirklichkeit hätte zum Beispiel von
    2013 bis 2015 der Pauschalsatz nur 9,4 Prozent betragen dürfen. Das
    sind 1,3 Prozentpunkte weniger als der derzeitige Tarif. "Diese 1,3
    Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von über 200 Mio.
    Euro jährlich, den die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel
    berechnen und einnehmen", so der Rechnungshof.

    Das Bundesfinanzministerium will an den fragwürdigen Pauschalen
    festhalten, obwohl die Europäische Kommission nun wegen der deutschen
    Regelung vor dem EU-Gerichtshof klagt. "Die Bundesregierung hält die
    für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für
    vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben", teilte das von dem
    SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Ministerium der taz mit. "Wir
    werden daher im anstehenden Verfahren vor dem EU-Gerichtshof die
    geltende Regelung gegen die Vorwürfe der Europäischen Kommission
    verteidigen." Das geltende Recht diene insbesondere dazu, das
    Steuer-Verfahren für die Landwirte und die Finanzverwaltung zu
    vereinfachen.

    jma/kau

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