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     470  0 Kommentare Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank / Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar (FOTO)

    Trier / Wuppertal (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen
    Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes
    Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Als bundesweit erstes
    Gericht, hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom
    31.07.2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt die Fehlerhaftigkeit eines
    Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.

    Die deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften sind nach dem
    Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des
    Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht
    und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt
    diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den
    Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch
    Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.

    Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4
    O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits
    zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt und
    ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen.

    Nachdem bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit
    und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen
    der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der
    Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt haben, hat
    das Landgericht Wuppertal jetzt in einem aktuellen Urteil erstmals
    auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai
    Capital Bank Europe anerkannt.

    In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss
    der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen
    Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung
    des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag
    wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf
    des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach
    Vertragsschluss im Oktober 2018.

    Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die
    Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger
    fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der
    Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur
    Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des
    Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen
    durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines
    Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite
    seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten
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