Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank / Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar (FOTO)
Trier / Wuppertal (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen
Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes
Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Als bundesweit erstes
Gericht, hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom
31.07.2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt die Fehlerhaftigkeit eines
Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.
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Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen
Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes
Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Als bundesweit erstes
Gericht, hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom
31.07.2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt die Fehlerhaftigkeit eines
Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.
Die deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften sind nach dem
Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des
Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht
und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt
diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den
Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch
Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4
O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits
zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt und
ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen.
Nachdem bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit
und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen
der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der
Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt haben, hat
das Landgericht Wuppertal jetzt in einem aktuellen Urteil erstmals
auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai
Capital Bank Europe anerkannt.
In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss
der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen
Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung
des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag
wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf
des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach
Vertragsschluss im Oktober 2018.
Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die
Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger
fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der
Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur
Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des
Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen
durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines
Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite
seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten
Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des
Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht
und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt
diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den
Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch
Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4
O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits
zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt und
ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen.
Nachdem bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit
und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen
der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der
Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt haben, hat
das Landgericht Wuppertal jetzt in einem aktuellen Urteil erstmals
auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai
Capital Bank Europe anerkannt.
In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss
der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen
Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung
des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag
wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf
des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach
Vertragsschluss im Oktober 2018.
Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die
Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger
fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der
Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur
Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des
Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen
durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines
Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite
seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten
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