checkAd

    OTS  262  0 Kommentare Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / Erstes positives Prospekthaftungsurteil ...

    Erstes positives Prospekthaftungsurteil zur HTB Zehnte Hanseatische Schiffsfonds
    Jetzt informieren
    http://ots.de/eIPAVG
    --------------------------------------------------------------

    Bremen (ots) - Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 21. Juni 2019 - 4 O 753/18 - die HTB Hanseatische Fondstreuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 29.000,00 Euro nebst Zinsen verurteilt (nicht rechtskräftig). Die Beklagte hafte als Gründungs- und Treuhandkommanditistin auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Soweit ersichtlich, handelt es sich um das erste Prospekthaftungsurteil zur HTB Zehnte Hanseatische Schiffsfonds.

    Die von HAHN Rechtsanwälte vertretene Anlegerin hatte sich im Mai 2008 an der HTB Zehnte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG mit 30.000,00 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio beteiligt. Es handelt sich um einen geschlossenen Fonds, der in Zweitmarktbeteiligungen und Direktinvestitionen im Schifffahrtsbereich investieren sollte. An Ausschüttungen hatte die Klägerin 2.375,00 Euro erhalten.

    "Mit der Klage haben wir umfangreiche Prospektfehler dargelegt", sagt Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts folgte der Auffassung von HAHN, dass der Emissionsprospekt der HTB Zehnte Hanseatische Schiffsfonds unvollständig und fehlerhaft ist. Der Prospekt suggeriere - so das Gericht - mit den Angaben zu den zu erwartenden Kapitalrückflüssen eine hohe Planungssicherheit und entwerte auf diese Weise die darin enthaltenen Risikohinweise, so dass ein irreführender Gesamteindruck erzeugt werde. Aufgrund des Gesamteindrucks werde die aufgrund der hohen Volatilität des Schiffscharter- und des darauf beruhenden Beteiligungsmarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit der Kapitalanlage verharmlost. Dies widerspreche dem Gebot, dass dem Anleger ein zutreffendes Bild über die Anlage vermittelt und er verständlich und vollständig aufgeklärt werden muss.

    "Das Urteil hat grundlegende Bedeutung, da gerade auch bei Zweitmarktfonds häufig mit zu optimistischen und unrealistischen Annahmen geworben wird", erläutert Anwältin Brockmann weiter. Für die Anleger ist allerdings zu beachten, dass Schadensersatzansprüche spätestens nach 10 Jahren verjähren und hierbei die Zeichnung der Beteiligung für den Fristbeginn maßgeblich ist.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RAin Dr. Petra Brockmann
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    OTS Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / Erstes positives Prospekthaftungsurteil ... Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 21. Juni 2019 - 4 O 753/18 - die HTB Hanseatische Fondstreuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 29.000,00 Euro nebst Zinsen verurteilt (nicht rechtskräftig). Die Beklagte hafte als …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer