Sachsen-Wahl: Gericht stärkt CDU und letztlich AfD, schwächt SPD und FDP
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 16. August endgültig (bis zum Ende der Wahlhandlungen am 1. September) entschieden, dass die AfD nicht nur mit 18 Kandidaten, sondern mit 30, aber auch nicht wie von der AfD aufgestellt, mit 61 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten kann. Damit wurde die vorläufige Entscheidung vor Beginn der Briefwahl nun während
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