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     1244  0 Kommentare Abgas-Skandal: Erstmals Kfz-Kredit in zweiter Instanz erfolgreich widerrufen

    Der sogenannte Widerrufsjoker ermöglicht es Autobesitzern, den Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen, mit dem sie das Fahrzeug gekauft haben. Die Folge: Sie können das Auto, beispielsweise einen manipulierten Diesel, zurückgeben. Nun hat erstmals ein Gericht in der Berufungs-Instanz einem Verbraucher recht gegeben.

    Spektakuläres Urteil in Sachen Widerrufsjoker für Kfz-Darlehen: Erstmals hat mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (16 U 102/18) ein Gericht in der zweiten Instanz entschieden, dass ein Verbraucher seine Finanzierung aufgrund eines Formfehlers noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann und das Fahrzeug an die Bank zurückgeben kann.

    Besonders wichtig ist das Urteil für Besitzer von Diesel-Autos, deren Fahrzeuge aufgrund der Abgasmanipulationen massiv an Wert verloren haben und von Fahrverboten betroffen sind. Ist der Widerruf erfolgreich, so bleiben sie nicht auf den Wertverlusten des Fahrzeugs sitzen. Allerdings ist dieser sogenannte Widerrufsjoker nicht auf Diesel beschränkt. Da es lediglich um Formfehler in den Kredit- oder Leasingverträgen geht, ist es letztlich unerheblich, ob ein Diesel oder ein Benziner erworben wurde.

    In dem fraglichen Fall hatte ein Verbraucher in 2014 einen Citroen gekauft und über ein Darlehen finanziert. Drei Jahre später, in 2017, widerrief er den Kredit aufgrund von Formfehlern. Das OLG Düsseldorf erklärte nun den Widerruf für berechtigt, weil in dem Kreditvertrag die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben war. Dieser eine Fehler sei bereits ausreichend, um die reguläre Widerrufsfrist nicht beginnen zu lassen. Als Konsequenz ist der Widerruf noch Jahre später möglich.

    Deshalb darf der Kunde nun das Fahrzeug an das Kreditinstitut zurückgeben und erhält sein Geld wieder. Bei dem genannten Fehler handelt es sich um ein typisches Problem, das sich in vielen Verträgen findet. Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf ist die Mehrzahl der Kfz-Finanzierungen aus der Zeit nach 2010 fehlerhaft und eröffnet Verbrauchern somit den Weg zum Widerruf. Dazu gehören beispielsweise auch Kredite der VW Bank, Audi Bank, BMW Bank und Mercedes Benz Bank. In mehreren Fällen urteilten Gerichte (beispielsweise Landgericht Berlin und Landgericht München I) sogar, dass der Kunde noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen muss. Er hat das Auto somit effektiv kostenlos genutzt!

    Das Urteil des höherrangigen OLG Düsseldorf stärkt die Position der Kunden nun noch einmal deutlich. Bisher versuchten die meisten Autobanken solche Urteile zu vermeiden, indem sie viele, für Verbraucher sehr lukrative Vergleiche schlossen. Diese Vergleiche sind aber durchweg mit Stillschweigevereinbarungen verbunden, so dass über die Details wenig nach außen dringt.

    Betroffene Kunden sollten im ersten Schritt prüfen lassen, ob ihr Finanzierungsvertrag (Kredit oder Leasing) fehlerhaft ist und damit für einen Widerruf in Frage kommt. Eine solche Prüfung bietet beispielsweise die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich an.  Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Verbraucher auch, wie die konkreten nächsten Schritte bei der Umsetzung des Widerrufs aussehen und ob sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen können, die die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Abgas-Skandal: Erstmals Kfz-Kredit in zweiter Instanz erfolgreich widerrufen Der sogenannte Widerrufsjoker ermöglicht es Autobesitzern, den Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen, mit dem sie das Fahrzeug gekauft haben. Die Folge: Sie können das Auto, beispielsweise einen manipulierten Diesel, zurückgeben. Nun hat erstmals ein Gericht in der Berufungs-Instanz einem Verbraucher recht gegeben.

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