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    Maklergebühren  8393  6 Kommentare Neuregelung beim Immobilienerwerb

    Am Sonntag verkündeten Horst Seehofer und Christine Lambrecht, dass die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert wird und zukünftig sich Käufer und Verkäufer beim Immobiliengeschäft die Maklerkosten teilen.

    Zukünftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten beim Immobilienerwerb teilen, so der Beschluss der Großen Koalition. Bislang zahlte oftmals der Käufer die Maklergebühren, die zu den größten Kaufnebenkosten gehörten.

    Eine einheitliche gesetzliche Regelung gab es nicht (siehe Grafik) - viele Makler trafen je nach Objektart, Preis und Lage entsprechende Sondervereinbarung. Nach der neuen Regelung muss derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat in Zukunft nur noch maximal 50 Prozent der Maklergebühr zahlen. Und auch nur dann, wenn der Besteller (Verkäufer) seinen Anteil bezahlt hat. Falls der Verkäufer keine Maklergebühren zahlt, dann dürfen auch dem Käufer keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Die SPD hatte ursprünglich gefordert, die Maklerkosten komplett dem Auftraggeber zuzuschreiben. Dies ist bislang nur bei Mietobjekten der Fall. Kritik kommt auch von der Grünen-Fraktionsvorsitzende Göring-Eckardt, denn für sie sei der Vorschlag "halbherzig".

    Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD, sagte: "Wir unterstützen die allgemeine Zielsetzung, die Bildung und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Dass sich die Koalition nun dafür ausspricht, dass die Möglichkeit der Doppeltätigkeit in der Maklerbranche erhalten bleibt, ist absolut vernünftig und zieht konsequenterweise die Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer nach sich". Und weiter: "Sie entspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der die Parteien an einen Tisch bringt und als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Diese Regelung ist also im Sinne des Verbraucherschutzes, da der Makler damit immer auch dem Käufer verpflichtet ist, ihn umfassend zu beraten, und im Falle einer Falschberatung auch dafür haftet", siehe hier.

    Darüber hinaus meint Schick, dass bei Erstkäufern von selbstgenutztem Wohneigentum die Grunderwerbsteuer gesenkt werden müsse. Und "eine Neuregelung der Maklerprovision sollte einhergehen mit der gesetzlichen Verankerung eines Sachkundenachweises für Makler. Nur so ist auch sicherzustellen, dass Makler die nötige Qualifikation besitzen, Käufer und Verkäufer angemessen zu beraten und zu unterstützen", so Schick.

    Bereits in der Vergangenheit war es vor allem in Süd- und Westdeutschland üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilten. Somit betrifft die Neuregelung hauptsächlich den Norden und Osten, wo meist der Käufer die volle Provision zahlte. Entlastet werden Käufer in Berlin und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Hessen.

    Gebühren für den Makler, Quelle: Weser-Kurier, siehe hier.





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