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     2064  0 Kommentare Problem mit Kfz-Leasing: Widerruf statt Kündigung mit dem Widerrufsjoker

    Ein fehlerhafter Anschaffungspreis in Kfz-Leasing-Verträgen führt dazu, dass diese Verträge noch Jahre nach Abschluss vom Kunden widerrufen werden können. Da eine Kündigung in den meisten Fällen nicht möglich ist, stellt ein Widerruf eine sehr interessante Alternative für alle dar, die ihren Leasing-Vertrag loswerden wollen.

    Viele Autobesitzer ärgern sich über einen Kfz-Leasing-Vertrag, mit dem sie unzufrieden sind. Das kann unterschiedliche Gründe haben: So ist es möglich, dass das geleaste Fahrzeug ein Diesel ist, der aufgrund von Fahrverboten plötzlich nicht mehr genutzt werden kann. Oder das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Vorstellungen des Kunden, beispielsweise, weil es häufig defekt ist. Oder es gibt Uneinigkeit mit dem Kreditinstitut über fällige Zahlungen bei Beendigung des Vertrags, z.B. wegen Schäden am Auto.

    In all diesen Fällen kann ein Widerruf des Leasing-Vertrags eine interessante Lösung sein. Das ist dann möglich, wenn der Leasing-Vertrag Formfehler enthält. Diese sorgen dafür, dass die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Der Kunde erhält dann ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses kann er noch Jahre nach Abschluss ausüben – im Extremfall sogar dann, wenn der Leasing-Vertrag bereits ausgelaufen ist.

    Nun hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren (Az. 8 O 94/18) gegen die RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan) festgestellt, dass ein fehlerhafter Anschaffungspreis ein solcher Formfehler ist, der einen Verbraucher zum Widerruf des Vertrags berechtigt. Im vorliegenden Fall wurde von der RCI Bank im Leasingvertrag ein falscher – weil überhöhter - Anschaffungspreis für das Fahrzeug genannt. In der später folgenden Annahmeerklärung stand dann der richtige Preis.

    Dies half der Bank aber nicht mehr, wie das Gericht feststellt: Erstens korrigierte sie ihren Fehler nicht ausdrücklich, sondern nannte nur den abweichenden Preis. Zweitens machte sie den Kunden nicht darauf aufmerksam, dass er bei der Korrektur einer fehlerhaften Pflichtangabe eine verlängerte Widerrufsfrist von 30 Tagen hat. Unter dem Strich bleibt damit: Der Kunde hat ein ewiges Widerrufsrecht, von dem er jederzeit Gebrauch machen kann.

    Als Folge dieses Widerrufs wird der Leasing-Vertrag sofort aufgelöst. Strittig ist dabei, ob der Kunde sämtliche Zahlungen zurückerhält. In einem jüngst veröffentlichten Urteil gegen Sixt Leasing war das der Fall. Der Kunde hatte in diesem Fall also das Auto komplett kostenlos genutzt. Doch selbst wenn das Kreditinstitut die bereits gezahlten Raten behalten darf, kann das für viele Kunden immer noch sehr interessant sein.

    Dieser Fall ist nur eines von vielen Beispielen, wie eine Reihe von Formfehlern eine Kfz-Finanzierung angreifbar machen. Verbraucher, die ein Auto geleast haben, sollten daher prüfen lassen, ob ihr Vertrag solche Formfehler enthält. Eine solche Prüfung bieten spezialisierte Anwälte beispielsweise bei der Interessengemeinschaft Widerruf an. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

    Ergibt die Prüfung, dass der Leasingvertrag Formfehler aufweist, erfahren sie, welche Schritte als Nächstes zu gehen wären. Kommt es zu einem Rechtsstreit, so übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Kosten. Wer noch keinen Rechtsschutz hat, kann bei einigen Versicherungen sogar noch eine entsprechende Police abschließen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Problem mit Kfz-Leasing: Widerruf statt Kündigung mit dem Widerrufsjoker Ein fehlerhafter Anschaffungspreis in Kfz-Leasing-Verträgen führt dazu, dass diese Verträge noch Jahre nach Abschluss vom Kunden widerrufen werden können. Da eine Kündigung in den meisten Fällen nicht möglich ist, stellt ein Widerruf eine sehr interessante Alternative für alle dar, die ihren Leasing-Vertrag loswerden wollen.

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