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    Marktkommentar  601  0 Kommentare Karen Ward (J. P. Morgan AM): Kommt am 31. Oktober der „No-Deal-Brexit“?

    Was ist der „No Deal“ und was würde er für die britische Wirtschaft und die britischen Märkte bedeuten?

    Der neue britische Premierminister Boris Johnson hat geäußert, dass Großbritannien am 31. Oktober 2019 auf „Gedeih oder Verderb“ die Europäische Union verlassen werde.

    Er sagt aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit für einen ungeordneten Brexit bei eins zu einer Million steht. Die Pfund-Sterling-Märkte sind verwirrt und verunsichert.

    In diesem Artikel gehen wir den folgenden Fragen nach:

    • Was ist der „No Deal“ und was würde er für die britische Wirtschaft und die britischen Märkte bedeuten?
    • Wird das Parlament einen No-Deal-Brexit akzeptieren und stehen wir vor einer Neuwahl, sollte dies nicht der Fall sein?
    • Welchen Risiken unterliegen die Märkte im Fall einer Wahl?
    • Sind alle Hoffnungen auf einen Deal gestorben?

    Wir vertreten die Meinung, das ein „No-Deal“-Szenario immer noch nicht in die britischen Märkte eingepreist ist. Sollte es dazu kommen, könnte das britische Pfund Sterling auf einen Kurs von 1,10 zum US-Dollar sinken und die britischen Leitzinsen könnten auf 0,25 % gesenkt werden.

    Allerdings sieht es so aus, als müsste Boris Johnson, um einen No-Deal-Brexit durchzubekommen, die Zusammensetzung des Parlaments durch Wahlen neu ordnen. Wir werden viel mehr über die parlamentarische und Regierungsstrategie wissen, sobald die Parlamentsmitglieder am 3. September aus der Sommerpause zurückkehren. Weil die politischen und wirtschaftlichen Neuigkeiten sich auf kurze Sicht wahrscheinlich verschlechtern, sehen sich auf Pfund lautende Anlagen anhaltenden Herausforderungen gegenübergestellt.

    Was ist der „No Deal“ und was würde er für die britische Wirtschaft und die britischen Märkte bedeuten?

    Die Europäische Union (EU) ist eine Gemeinschaft von Ländern, deren Mitglieder mit minimal- en Barrieren untereinander Handel betreiben können, weil alle Länder gemeinsame aufsichts- rechtliche Normen und Produktstandards anwenden. Waren, die von Ländern in die EU einge- führt werden, die nicht Mitglieder der Gemeinschaft sind, werden mit einem gemeinsamen Zoll belegt. Die EU schließt außerdem Handelsabkommen mit anderen Ländern oder Blöcken im Namen all ihrer Mitglieder. Es gibt 40 derartige Abkommen, die circa 90 Länder abdecken.

    Wenn Großbritannien die EU verlässt, verbleibt es in einer breiter gefassten Gemeinschaft aus 164 Ländern, die sich Welthandelsorganisation (World Trade Organisation; WTO) nennt. Die in der WTO vereinbarten Handelsbedingungen sind sehr viel allgemeiner, weshalb eine Rückkehr auf das Niveau der WTO-Bedingungen hieße,

    • dass britische Exporte in die EU verzollt würden und umgekehrt. Die WTO untersagt eine Diskriminierung ihrer Mitglieder untereinander, weshalb der Zollsatz für ein Produkt allen WTO-Mitgliedern angeboten werden muss (was als Meistbegünstigtenklausel bezeichnet wird). Das würde einem gewichteten Durchschnittssatz von ungefähr 3,2 % auf britische Exporte in die EU entsprechen.
    • An allen Grenzübergängen müssten Zollkontrollen durchgeführt werden, auch an der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland.
    • Es gäbe keine gegenseitige Anerkennung von Produktnormen, weshalb für neue und bereits vorhandene Produktlinien aufsichtsrechtliche Prüfungen durchgeführt werden müssten.
    • Der britische Finanzdienstleistungssektor würde seine Passporting-Rechte verlieren (also das Recht, Leistungen für EU-Kunden aus allen EU-Ländern zu erbringen). Auch Rundfunkrechte und Ansprüche für Transportdienstleistungen würden verloren gehen.
    • Großbritannien müsste alle Handelsvereinbarungen replizieren, die von der EU in seinem Namen ausgehandelt wurden (bis jetzt ist das mit 12 der 40 Abkommen gelungen), es hätte aber auch die Möglichkeit, selbstständig und unabhängig neue Handelsabkommen abzuschließen.

    Während dies die Ausgangsposition am 1. November wäre, wenn Großbritannien ohne einen Deal austritt, gäbe es tatsächlich wahrscheinlich eine Reihe von Notfallarrangements, um den Übergangsprozess zu erleichtern, selbst wenn die Verhandlungen auf wirklich feindselige Weise endeten. Jede Seite könnte sich beispielsweise entscheiden, bestimmte Vereinbarungen für einen festen Zeitraum fortzuschreiben, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, in einer Übergangsperiode Anpassungen vorzunehmen.

    Wieweit derartige Arrangements getroffen werden, ist nur einer der Faktoren, die jede Prognose hinsichtlich dieses beispiellosen Vorgangs unsicher machen. Unserer Meinung nach stammt der detaillierteste und rigoroseste Versuch einer Analyse der kurzfristigen Auswirkungen eines Austritts ohne Deal von der Bank of England (BoE) auf Anfrage des Treasury Select Committee.

    Lesen Sie mehr im ausführlichen Market Insight: „Auf Gedeih oder Verderb“ – kommt am 31. Oktober der „No-Deal-Brexit“?




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