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     308  0 Kommentare Mercedes - aus freiwilligem Rückruf wird Pflichtrückruf

    Bremen (ots) - Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von
    Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden
    die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die
    Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden
    kann. Das Besondere daran: wie Daimler selbst schreibt, wurden die
    betroffenen Fahrzeuge erst vor wenigen Wochen zur Teilnahme an der
    freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen. Dieser waren die
    Fahrzeughalter offenbar nicht gefolgt. Nun heißt es, "Auf Anordnung
    des Kraftfahrt-Bundesamtes werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen
    eines verpflichtenden Rückrufs durchführen".

    Offenbar gibt es also einen weiteren verpflichtenden Rückruf für
    Mercedes Modelle. Weder auf der Daimler Webseite noch in der
    Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Informationen zu
    diesem neuen Rückruf zu finden. Einen offiziellen Rückruf gab es
    bisher bei Mercedes nur für ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland mit
    der Abgasnorm Euro 6b, der von der E- und der C-Klasse bis hin zum
    Sprinter zahlreiche Modelle umfasste. Zudem gab es vor kurzem einen
    Rückruf für den GLK, wovon etwa 23.000 Fahrzeuge betroffen waren.

    Dieser neue Rückruf betrifft bisher ausschließlich Euro 5 Diesel
    von Mercedes, unter anderem ist die C-Klasse betroffen. Genauere
    Informationen zu betroffenen Modellen und Stückzahlen gibt es zurzeit
    nicht. Die freiwillige Service-Maßnahme umfasste jedoch gut 3
    Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel europaweit. Wenn nun alle Fahrer
    angeschrieben werden, die dem freiwilligen Aufruf bisher nicht
    gefolgt waren, wird es sich um zehntausende Kunden handeln.
    Möglicherweise ging dem KBA die Umsetzung der freiwilligen
    Service-Maßnahme nicht schnell genug, so dass für all diese Fahrzeuge
    nun ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde. Ähnlich hatte das
    KBA bei Opel gehandelt. Auch hier war ein freiwilliger in einen
    verpflichtenden Rückruf umgewandelt worden, weil die Umsetzung zu
    langsam vonstattenging.

    Was können Mercedesfahrer tun, die nun entsprechende Post von
    Daimler bekommen? Wie es im Brief selbst heißt, kann für den Fall der
    Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen.
    Aus technischer Sicht rät Lars Murken-Flato, Anwalt bei HAHN
    Rechtsanwälte, allerdings dringend von der Durchführung des
    Software-Updates ab. "Es drohen Schäden am Motor, ein erhöhter Sprit-
    und AdBlue-Verbrauch und weitere unbekannte Langzeitfolgen". Doch
    betroffene Mercedesfahrer können sich wehren. "Der verpflichtende
    Rückruf macht deutlich, dass sich in den betroffenen Fahrzeugen eine
    illegale Abschalteinrichtung befindet. Den Fahrzeughaltern steht
    somit Schadensersatz zu. Es gibt zwar auch schon positive
    Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bisher nur Teil der freiwilligen
    Service-Maßnahme waren, doch mit dem Einbezug in den Pflichtrückruf
    steigt die Chance auf Schadensersatz ganz erheblich. Wenn Sie
    entsprechende Post von Daimler bekommen haben, kontaktieren Sie uns
    gerne - wir erläutern Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung Ihre
    rechtlichen Möglichkeiten und errechnen Ihre Ansprüche", lädt
    Murken-Flato betroffene Dieselfahrer ein.

    Weitere Informationen zum Rückruf und zu Ihren Möglichkeiten im
    Mercedes Abgasskandal finden Sie auf unserer Website
    http://www.mercedes-schadensersatz.de/

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Lars Murken-Flato
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de


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