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    Börsen-Zeitung  363  0 Kommentare Aktionismus à la Scholz, Kommentar zum Solidaritätszuschlag von Archibald Preuschat

    Frankfurt (ots) - Wird eine Steuer erst einmal eingeführt, dann
    ist sie nur schwer wieder aus der Welt zu bekommen. Bestes Beispiel
    ist die Sektsteuer aus dem Jahr 1902. Noch heute sprudelt es bei
    jedem Knall eines Sektkorkens in der Staatskasse. Nun ist der
    Solidaritätszuschlag keine Steuer, sondern eine "Ergänzungsabgabe zur
    Einkommens- und Körperschaftssteuer". Aber auch sie hielt sich knapp
    drei Jahrzehnte. Jetzt soll sie im übernächsten Jahr wegfallen, na
    ja, fast: 90 Prozent der Bevölkerung sollen ab Januar 2021 keinen
    "Soli" mehr zahlen. Weitere 6,5 Prozent zumindest nicht mehr so viel
    wie jetzt. Genau da liegt das Problem.

    Finanzminister Olaf Scholz (SPD) behauptet vor laufenden Kameras
    keck, es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass für die 3,5 Prozent
    der Top-Verdiener der Solidaritätszuschlag auch im vierten Jahrzehnt
    seiner Geschichte anfällt, schließlich könnten sie es sich "leisten".
    Natürlich können sich die Spitzenverdiener den Solidaritätszuschlag
    leisten, genauso könnten sie es sich leisten - sagen wir - 80 Prozent
    Einkommenssteuer zu zahlen, ohne in Armut zu fallen. Denkbar ist
    vieles, aber ist es gerecht? Lohnt sich Leistung in diesem Land
    jetzt doch nicht mehr? Etwa für Unternehmer, die etwas wagen und so
    auch Arbeitsplätze schaffen?

    Was Scholz, der ja auch an die SPD-Spitze drängt, als
    Gesetzesentwurf zum "Soli" durchgeboxt hat, ist nichts anderes als
    ein Umverteilungsprogramm. Vielleicht glaubt er kurz vor den
    Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen und Thüringen damit punkten
    zu können, Steuerzahler zu entlasten. Als Finanzminister müsste er
    wissen, dass der Solidaritätszuschlag die denkbar ungeeignetste
    Stellschraube für eine Umverteilung ist.

    Denn schon seit vielen Jahren wird diskutiert, ob die
    5,5-prozentige Ergänzungsabgabe überhaupt mit dem Grundgesetz zu
    vereinbaren ist. Diverse Finanzgerichte sehen das nämlich nicht so,
    auch wenn die Karlsruher Verfassungsrichter bislang ihre schützende
    Hand über den "Soli" gehalten haben und Scholz sich überzeugt zeigt,
    dass sie das auch in Zukunft tun werden.

    Die Superreichen, die sich laut Scholz den "Soli" leisten können,
    können sich auch leisten, gegen ihn zu klagen - und das werden sie.
    Jetzt, wo Solidarität nur noch von 3,5 Prozent der steuerzahlenden
    Bevölkerung eingefordert wird. Scholz Idee ist ein Musterbeispiel von
    politischem Aktionismus. Und sie belastet die Koalition, denn in den
    Reihen der Union hat man sich zu Recht für die Abschaffung des "Soli"
    stark gemacht, und zwar für alle. Das wäre gerecht (gewesen).

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