DGAP-Adhoc
Norddeutsche Landesbank Girozentrale: Umsetzung der geplanten Kapitalmaßnahmen erst im 4. Quartal 2019 möglich
DGAP-Ad-hoc: Norddeutsche Landesbank Girozentrale / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme |
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - : Umsetzung der geplanten Kapitalmaßnahmen erst im 4. Quartal 2019 möglich |
Hannover, 22. August 2019: Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale ("NORD/LB"), deren Eigentümer - das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt (zusammen die "Länder"), der Sparkassenverband Niedersachsen sowie der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (zusammen mit den Ländern, die "Träger") - sowie die Sparkassen-Finanzgruppe haben in allen wesentlichen Punkten zur Neuausrichtung der Bank und der Umsetzung der geplanten Kapitalmaßnahmen Einigkeit erzielt. Hierzu stehen die NORD/LB, ihre Träger und die Sparkassen-Finanzgruppe mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission in laufendem engen Austausch. Im Rahmen dieser Abstimmungen mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden ist heute deutlich geworden, dass aufgrund der Komplexität des Verfahrens und wechselseitigen Abhängigkeiten, der noch ausstehenden erforderlichen Zustimmung der EU-Kommission, der notwendigen Befassung der Parlamente der Länder und der gegebenen Abläufe in Bezug auf die aufsichtsbehördlichen Verfahren die bisher für das 3. Quartal 2019 geplante Umsetzung der Kapitalmaßnahmen erst im 4. Quartal 2019 erfolgen kann. |
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