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    DGAP-Adhoc  630  0 Kommentare PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB - Seite 2



    Soweit nach der Ermächtigung der PAION-Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zulässig, werden die Wandelanleihen ohne Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre begeben. Für die volle Ausschöpfung des Nominalbetrags von EUR 15 Mio. unter Bezugsrechtsausschluss sind gegebenenfalls noch zusätzliche Ermächtigungen durch die Hauptversammlung erforderlich.



    Ende der Insiderinformation



     






    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Abdelghani Omari, CFO der PAION AG, kommentierte: 'Wir freuen uns über die Vereinbarung mit Yorkville. Die Kombination dieser Finanzierungsvereinbarung mit der kürzlich abgeschlossenen Darlehensvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank verschafft uns größere Flexibilität bei der Umsetzung unserer Strategie und mehr Unabhängigkeit von größeren Kapitalmarktschwankungen. Die erste Tranche von Yorkville über EUR 5 Mio. zusammen mit der ersten Darlehenstranche von der Europäischen Investitionsbank über EUR 5 Mio. decken unseren kurzfristigen Finanzierungsbedarf. Über die mögliche Ziehung weiterer Tranchen aus der Vereinbarung mit Yorkville werden wir zu gegebener Zeit und unter Abwägung der vorhandenen Optionen entscheiden.'


    Saad Gilani, Leiter Healthcare Investments bei Yorkville, kommentierte: 'Wir haben die Erfolgsgeschichte von PAION in den letzten Jahren intensiv verfolgt und freuen uns, diese Finanzierung zur Verfügung stellen zu können, die PAION dabei unterstützt, die Umsetzung seiner Strategie für Remimazolam weiter voranzutreiben.'



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    Wichtige Hinweise


    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.



    Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die 'Aktien') der PAION AG (die 'Gesellschaft') in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung vom Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.

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    DGAP-Adhoc PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB 30.08.2019 / 10:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel …