Black Friday
Status Quo der Marke
München (ots) - Die deutsche Wortmarke "Black Friday" wurde in den letzten drei
Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch
verschiedene Unwahrheiten verbreitet.
Aus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de
betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt,
nun aktuelle und relevante Informationen rund um die geschützte Marke
liefern.Die Verkaufsveranstaltung "Black Friday Sale" findet zwar erst am
vierten Freitag im November statt, jedoch häufen sich bereits jetzt
Medienberichte rund um diesen Tag. Viele von diesen behandeln die in Deutschland
geschützte Wortmarke "Black Friday":
Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch
verschiedene Unwahrheiten verbreitet.
Aus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de
betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt,
nun aktuelle und relevante Informationen rund um die geschützte Marke
liefern.Die Verkaufsveranstaltung "Black Friday Sale" findet zwar erst am
vierten Freitag im November statt, jedoch häufen sich bereits jetzt
Medienberichte rund um diesen Tag. Viele von diesen behandeln die in Deutschland
geschützte Wortmarke "Black Friday":
Die Geschichte der Marke "Black Friday"
Die Wortmarke "Black Friday" wurde bereits im Jahr 2013 von der Firma
Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn beim Deutschen Patent- und Markenamt
(kurz: DPMA) angemeldet. Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH
betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden in der Folge wegen der
Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt. "Um unseren Shopping-Partnern
Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die
dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert" informiert Geschäftsführer
Konrad Kreid. Die Black Friday GmbH darf somit seit diesem Zeitpunkt gültige
Sub-Lizenzen erteilen, sodass die Sub-Lizenznehmer die geschützte Wortmarke
"Black Friday" am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: "Alle Black
Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz. Darüber hinaus
kann eine Sub-Lizenz aber auch unabhängig von der Teilnahme auf der Plattform
erworben werden."
Marke "Black Friday" trotz Löschungsanträgen weiterhin in Kraft
Trotz Löschungsanträgen ist die Marke "Black Friday" weiterhin in Kraft. Die
Begründung der Antragsteller, der Marke fehle die für die Eintragung
erforderliche Unterscheidungskraft und sei freihaltebedürftig, teilte das DPMA
im Jahr der Anmeldung in 2013 nicht, zudem "Black Friday" in Deutschland zu
diesem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. Folglich hatte auch das DPMA nach
Prüfung auf absolute Schutzhindernisse im Dezember 2013 keine Bedenken und trug
die Wortmarke im Auftrag der Klingenthal Südring GmbH in das Register ein. Im
März 2018 jedoch entschied das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne
überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd., der aktuellen
Inhaberin der Wortmarke "Black Friday"; aus diesem Grund legte diese nun
Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. Somit ist die Entscheidung des
DPMA vom März 2018 nicht rechtskräftig - die Marke "Black Friday" ist auch
weiterhin gültig und muss daher beachtet werden. Das Beschwerdeverfahren ist zur
Die Wortmarke "Black Friday" wurde bereits im Jahr 2013 von der Firma
Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn beim Deutschen Patent- und Markenamt
(kurz: DPMA) angemeldet. Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH
betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden in der Folge wegen der
Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt. "Um unseren Shopping-Partnern
Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die
dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert" informiert Geschäftsführer
Konrad Kreid. Die Black Friday GmbH darf somit seit diesem Zeitpunkt gültige
Sub-Lizenzen erteilen, sodass die Sub-Lizenznehmer die geschützte Wortmarke
"Black Friday" am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: "Alle Black
Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz. Darüber hinaus
kann eine Sub-Lizenz aber auch unabhängig von der Teilnahme auf der Plattform
erworben werden."
Marke "Black Friday" trotz Löschungsanträgen weiterhin in Kraft
Trotz Löschungsanträgen ist die Marke "Black Friday" weiterhin in Kraft. Die
Begründung der Antragsteller, der Marke fehle die für die Eintragung
erforderliche Unterscheidungskraft und sei freihaltebedürftig, teilte das DPMA
im Jahr der Anmeldung in 2013 nicht, zudem "Black Friday" in Deutschland zu
diesem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. Folglich hatte auch das DPMA nach
Prüfung auf absolute Schutzhindernisse im Dezember 2013 keine Bedenken und trug
die Wortmarke im Auftrag der Klingenthal Südring GmbH in das Register ein. Im
März 2018 jedoch entschied das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne
überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd., der aktuellen
Inhaberin der Wortmarke "Black Friday"; aus diesem Grund legte diese nun
Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. Somit ist die Entscheidung des
DPMA vom März 2018 nicht rechtskräftig - die Marke "Black Friday" ist auch
weiterhin gültig und muss daher beachtet werden. Das Beschwerdeverfahren ist zur