checkAd

    Black Friday  702  0 Kommentare Status Quo der Marke

    München (ots) - Die deutsche Wortmarke "Black Friday" wurde in den letzten drei
    Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch
    verschiedene Unwahrheiten verbreitet.

    Aus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de
    betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt,
    nun aktuelle und relevante Informationen rund um die geschützte Marke
    liefern.Die Verkaufsveranstaltung "Black Friday Sale" findet zwar erst am
    vierten Freitag im November statt, jedoch häufen sich bereits jetzt
    Medienberichte rund um diesen Tag. Viele von diesen behandeln die in Deutschland
    geschützte Wortmarke "Black Friday":

    Die Geschichte der Marke "Black Friday"

    Die Wortmarke "Black Friday" wurde bereits im Jahr 2013 von der Firma
    Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn beim Deutschen Patent- und Markenamt
    (kurz: DPMA) angemeldet. Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH
    betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden in der Folge wegen der
    Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt. "Um unseren Shopping-Partnern
    Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die
    dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert" informiert Geschäftsführer
    Konrad Kreid. Die Black Friday GmbH darf somit seit diesem Zeitpunkt gültige
    Sub-Lizenzen erteilen, sodass die Sub-Lizenznehmer die geschützte Wortmarke
    "Black Friday" am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: "Alle Black
    Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz. Darüber hinaus
    kann eine Sub-Lizenz aber auch unabhängig von der Teilnahme auf der Plattform
    erworben werden."

    Marke "Black Friday" trotz Löschungsanträgen weiterhin in Kraft

    Trotz Löschungsanträgen ist die Marke "Black Friday" weiterhin in Kraft. Die
    Begründung der Antragsteller, der Marke fehle die für die Eintragung
    erforderliche Unterscheidungskraft und sei freihaltebedürftig, teilte das DPMA
    im Jahr der Anmeldung in 2013 nicht, zudem "Black Friday" in Deutschland zu
    diesem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. Folglich hatte auch das DPMA nach
    Prüfung auf absolute Schutzhindernisse im Dezember 2013 keine Bedenken und trug
    die Wortmarke im Auftrag der Klingenthal Südring GmbH in das Register ein. Im
    März 2018 jedoch entschied das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne
    überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd., der aktuellen
    Inhaberin der Wortmarke "Black Friday"; aus diesem Grund legte diese nun
    Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. Somit ist die Entscheidung des
    DPMA vom März 2018 nicht rechtskräftig - die Marke "Black Friday" ist auch
    weiterhin gültig und muss daher beachtet werden. Das Beschwerdeverfahren ist zur
    Seite 1 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Black Friday Status Quo der Marke Die deutsche Wortmarke "Black Friday" wurde in den letzten drei Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch verschiedene Unwahrheiten verbreitet. Aus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer