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    Wortmarke Black Friday  312  0 Kommentare Am 26. September verhandelt das Bundespatentgericht (FOTO)

    München (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    In wenigen Wochen ist es endlich soweit. Am 26. September 2019
    wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung der
    umstrittenen Marke "Black Friday" verhandeln (Aktenzeichen: 30 W
    (pat) 26/18). Vertreter von Black-Friday.de werden natürlich vor Ort
    sein und dem Gericht nochmals ihre Überzeugung darlegen, dass es sich
    bei dem Begriff "Black Friday" um eine allgemein gebräuchliche
    Bezeichnung handelt, der jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
    Black-Friday.de ist zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht die
    Löschung der Marke bestätigen wird.

    Bereits am 28. März 2018 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt
    (DPMA) die von Black-Friday.de und zahlreichen weiteren Parteien
    beantragte Löschung der Wortmarke "Black Friday" beschlossen. Mit der
    Entscheidung bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung der
    Antragsteller, dass der Begriff "Black Friday" nicht als Marke
    geschützt werden kann. Das DPMA erkannte an, dass die Marke niemals
    hätte eingetragen werden dürfen, da der Begriff "Black Friday"
    lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende
    Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops
    wahrgenommen werde und ihm daher die für den Schutz einer Marke
    erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

    Gegen die Entscheidung des DPMA legte die Markeninhaberin
    Beschwerde zum Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher
    keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem
    Markenregister gelöscht werden konnte. In der mündlichen Verhandlung
    am 26. September wird das Bundespatentgericht nun darüber verhandeln,
    ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke "Black Friday" zu
    Recht ergangen ist.

    "Nach Sichtung aller bisherigen Schriftstücke der am Verfahren
    beteiligten Parteien sind wir zuversichtlich, dass das
    Bundespatentgericht zum gleichen Ergebnis wie das DPMA kommen und die
    Löschung der Marke bestätigen wird", erklärt Simon Gall, Gründer und
    Betreiber von Black-Friday.de.

    Entscheidung des OLG Wien

    Zuversichtlich stimmt die Antragsteller der Markenlöschung zudem
    eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien (Mehr dazu unter:
    http://ots.de/6KtyQe). Auch in Österreich wollte sich die
    Markeninhaberin den Begriff "Black Friday" als Marke schützen lassen.
    Das österreichische Patentamt verweigerte jedoch die begehrte
    Eintragung. Im März 2019 hat nun das Oberlandesgericht Wien diese
    Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Das OLG Wien versagte dem
    Begriff "Black Friday" im Gleichlauf mit dem DPMA den Schutz als
    Marke mit der Begründung, dass "die beteiligten Verkehrskreise im
    Begriff "Black Friday" den Tag des Shoppings Ende November jeden
    Jahres sehen, an welchem Händler - insbesondere auch im
    Internethandel - Rabattangebote veröffentlichen". Die Entscheidung
    des OLG Wien ist rechtskräftig.

    Fazit

    Insgesamt gibt es mittlerweile 3 (!) Entscheidungen zur
    Eintragungsfähigkeit des Begriffs "Black Friday" als Marke, nämlich
    (1.) vom Deutschen Patent- und Markenamt, (2.) vom österreichischen
    Patentamt sowie (3.) vom Oberlandesgericht Wien. Alle vertraten die
    gleiche Rechtsauffassung - nämlich dass es sich bei dem Begriff
    "Black Friday" um eine allgemeine Bezeichnung handele, die nicht als
    Marke eingetragen werden könne. Simon Gall von Black-Friday.de ist
    daher optimistisch, dass das Bundespatentgericht dies am 26.
    September nicht anders beurteilen wird.

    Über Black-Friday.de (https://www.black-friday.de)

    Black-Friday.de ist Deutschlands dienstältestes Black Friday
    Portal und wurde im Januar 2012 von Marketingexperte Simon Gall
    gegründet - also mehr als 1 Jahr vor der Eintragung der Wortmarke
    "Black Friday" (2013) und mehr als 4 Jahre vor der Übertragung der
    Marke (2016) auf die aktuelle Inhaberin.

    Black-Friday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild
    BlackFriday.com Deals und Black Friday Aktionen deutscher Händler um
    Shoppern und Schnäppchenjägern einen übersichtlichen Einstieg in ihr
    Black Friday Shopping zu ermöglichen.

    Seit der Übertragung der Wortmarke "Black Friday" auf die aktuelle
    Inhaberin kämpft Gründer und Betreiber Simon Gall gegen die
    zweifelhafte Marke und die darauf gestützten unberechtigten Angriffe
    gegen ihn und seine Partner.

    OTS: Black-Friday.de
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/111552
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_111552.rss2

    Pressekontakt:
    Simon Gall - Black-Friday.de
    Lothringer Str. 12
    46045 Oberhausen
    E-Mail: info@black-friday.de
    Tel.: (0208) 88 289 821
    Web: https://www.black-friday.de



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