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    DGAP-News  2324  0 Kommentare Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland







    DGAP-News: Baumot Group AG


    / Schlagwort(e): Sonstiges/Kapitalerhöhung






    Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland


    09.09.2019 / 15:26



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    Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland



    - Umweltministerium NRW wirbt für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen



    - Über Einzelverfahren auch Nachrüstung für Halter außerhalb der betroffenen Städte gegebenenfalls möglich



    - Baumot beantragt umgehend die Zulassung für Fahrzeuge aus dem Hause Daimler und beschließt Kapitalerhöhung





    Königswinter, 9. September 2019 - Die Baumot Group AG (WKN A2G8Y8) informiert, dass laut einer heutigen Pressemitteilung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW) die Umweltministerin des Landes Ursula Heinen-Esser die Besitzer von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ermutigt, von den neuen Möglichkeiten zur Hardware-Nachrüstung ihrer Fahrzeuge Gebrauch zu machen. Wenn die Umrüstungen jetzt konsequent von Pkw- und Nutzfahrzeugbesitzern nachgefragt werden, trage dies rasch zur Verbesserung der Luftqualität bei, helfe Wertverluste zu vermeiden und sichere den Gesundheitsschutz.



    Die beiden großen Hersteller Volkswagen und Daimler fördern die Nachrüstung privater Pkw in sehr großzügigem Rahmen. So können nicht nur Halter in Städten mit Fahrverboten, sondern ganz allgemein Pendler im Umkreis von 100km rund um sogenannte Intensivstädte die Förderung von bis zu 3.000 Euro unkompliziert auf der Webseite der Hersteller beantragen.



    Und auch Pkw-Halter außerhalb dieser Regionen können sich inzwischen berechtigte Hoffnung machen, bald von der Förderung zu profitieren: Zusätzlich zu den großräumigen Förderregionen werden nach Meinung einer VW-klageführenden Anwaltskanzlei Hardwarenachrüstungen im gerichtlichen Einzelverfahren, unabhängig des Wohnortes des Halters, möglich. Für 430.000 Dieselkläger der VW-Musterfeststellungsklage ist dies ein Weg alternativ zur Musterfeststellungsklage im Einzelverfahren ihr Fahrzeug kostenneutral mit einer Hardwarenachrüstung auszustatten und die Fahrzeuge ohne Einschränkungen und Wertverlust weiter zu betreiben.

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