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     2511  0 Kommentare Zeitenwende im Diesel-Skandal: Daimler / Mercedes mit dem Rücken zur Wand

    Sensationelle Wende im Abgas-Skandal: Das OLG Stuttgart (AZ: 3 U 101/18) hat in einem Schadensersatz-Prozess gegen die Daimler AG die Beweislast umgekehrt. Bisher musste der Kläger nachweisen, dass ein Fahrzeughersteller seine Abgaswerte manipuliert hat, beispielsweise durch eine verbotene Abschalteinrichtung. Nun aber sagen die Richter: Daimler soll im Detail darlegen, wie die Abgasreinigung funktioniert und dass sie sauber ist. Die Chancen für Diesel-Besitzer steigen damit erheblich.

    Besonders interessant ist dabei, dass die Entscheidung vom OLG Stuttgart getroffen wurde, also dem „Heimat-Gericht“ von Daimler. Dort landen die meisten Schadensersatz-Klagen gegen Fahrzeuge der Marken Mercedes Benz und auch Porsche. Für alle Verbraucher, die auf Schadensersatz oder auf Rückgabe ihrer Diesel-Fahrzeuge klagen, ist das ein Meilenstein, der ihre Chancen deutlich erhöht. Somit dürfte diese Entscheidung eine Signalwirkung für eine große Zahl von laufenden und kommenden Verfahren haben.

    Bisher mussten die Kläger mühsam beweisen, dass die bei der Abgassteuerung verwendete Software in einem Diesel verboten ist. Dabei wurde ihnen Expertenwissen abverlangt, das normale Kunden und selbst spezialisierte Anwälte kaum haben können. Die Stuttgarter Richter kehren nun die Beweislast um: Erstmals muss der Diesel-Hersteller nachweisen, dass sein Produkt korrekt funktioniert und nicht verboten ist.

    Hintergrund ist, dass es eine Vielzahl von Abschalteinrichtungen gibt, die die Abgasreinigung reduzieren und damit für einen erhöhten Ausstoß von Schadstoffen sorgen. Die Autohersteller, beispielsweise Mercedes Benz, Volkswagen oder Audi, argumentieren jedoch damit, dass diese Abschalteinrichtungen nicht verboten sind – sondern beispielsweise dazu dienen, den Motor zu schonen. Das allein wird künftig vermutlich vor Gericht nicht mehr reichen.

    Hier können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz oder die Rückgabe ihres Fahrzeugs haben.

    Ohnehin sind insbesondere Volkswagen und Mercedes Benz / Daimler in der jüngsten Zeit in vielen Klageverfahren massiv unter Druck geraten. So hat beispielsweise Daimler zuletzt zwei Verfahren verloren, in denen es um Euro 6 Diesel ging. Das Landgericht Stuttgart (Az: 23 O 220/18) verurteilte Daimler zur Rücknahme eines Mercedes Benz ML 250 Bluetec 4 Matic. Im zweiten Fall hat das LG Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18) dem Besitzer eines Mercedes Benz C220 d T das Recht zugesprochen, sein Fahrzeug zurückzugeben. Auch er erhält seinen Kaufpreis zurück – sogar zuzüglich Zinsen.

    Volkswagen wurde sogar zweimal von einem Oberlandesgericht, also einem Gericht der zweiten Instanz, zur Rücknahme eines Diesel verurteilt. Das OLG Koblenz (Az. 5 U 1318/18) entschied, dass VW den Besitzer eines VW Sharan entschädigen muss. Jüngst schloss sich auch das OLG Karlsruhe (17 U 160/18) dieser Sichtweise an und sprach dem Besitzer eines Skoda Octavia 2,0 TDI Schadensersatz zu.

    Dies zeigt, dass die Rechtsprechung im Diesel-Skandal massiv zugunsten der Verbraucher kippt. Doch es gilt: Anders als in den USA wird es in Deutschland keine pauschale Entschädigung für Diesel-Besitzer geben. Wer nicht selbst aktiv wird und den Rechtsweg beschreitet, bleibt auf seinen Verlusten sitzen. Diesel-Besitzer sollten daher prüfen lassen, welche Möglichkeit für Sie bestehen und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden wären. Eine solche Prüfung ist beispielsweise – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.  

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Zeitenwende im Diesel-Skandal: Daimler / Mercedes mit dem Rücken zur Wand Sensationelle Wende im Abgas-Skandal: Das OLG Stuttgart (AZ: 3 U 101/18) hat in einem Schadensersatz-Prozess gegen die Daimler AG die Beweislast umgekehrt. Bisher musste der Kläger nachweisen, dass ein Fahrzeughersteller seine Abgaswerte manipuliert hat, beispielsweise durch eine verbotene Abschalteinrichtung. Nun aber sagen die Richter: Daimler soll im Detail darlegen, wie die Abgasreinigung funktioniert und dass sie sauber ist. Die Chancen für Diesel-Besitzer steigen damit erheblich.

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