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    Schriftliche Urteilsbegründung zur Kükentöten-Entscheidung des BVerwG  331  0 Kommentare Stärkung des Tierschutzes in Deutschland

    Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern seine
    schriftliche Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung vom 13. Juni
    2019 über das Töten von männlichen Küken in der Legehennenhaltung
    veröffentlicht. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
    hatte das Urteil bereits nach Verkündung positiv als Stärkung des
    Tierschutzes in Deutschland bewertet und sieht sich durch die
    schriftliche Urteilsbegründung darin bestätigt.

    »Wir freuen uns sehr, dass unser Optimismus in Bezug auf dieses
    Urteil nun endgültig bestätigt wurde. Für uns als Tierschutz- und
    Tierrechtsorganisation eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten,
    juristisch gegen das Leid von sogenannten Nutztieren vorzugehen«,
    kommentiert Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer
    Stiftung. »Drei Punkte halten wir bei dieser höchstrichterlichen
    Entscheidung für richtungsweisend in zukünftigen Verfahren: Erstens
    definiert das Bundesverwaltungsgericht erstmals den 'vernünftigen
    Grund' nach §1 Tierschutzgesetz. Es schließt dabei aus, dass
    wirtschaftliche Interessen automatisch als 'vernünftig' gelten, wie
    andere Gerichte dies zuvor entschieden hatten. Zweitens betonen die
    Richter den Verfassungsrang des Tierschutzes und bestätigen
    höchstrichterlich, dass er gegen andere grundgesetzlich geschützte
    Rechte, zum Beispiel die Berufsfreiheit, abgewogen werden muss.
    Drittens stellt das Gericht deutlich den prinzipiellen Lebensschutz
    für alle Wirbeltiere heraus, der zwar schon seit langem im
    Tierschutzgesetz festgeschrieben, aber in der bisherigen
    Rechtsprechung oft nicht beachtet wurde.«

    Unsere ausführliche Bewertung des Urteils finden Sie hier:
    http://ots.de/CXf0qW

    Hans-Georg Kluge, einer der Anwälte der Beklagten im Verfahren vor
    dem Bundesverwaltungsgericht hat zudem eine Analyse verfasst, die Sie
    hier nachlesen können: http://ots.de/cFiac5

    Zum Hintergrund

    Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier »ohne vernünftigen
    Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen«. Was genau als
    vernünftig einzustufen ist, war bislang weitgehend offen. Das Land
    Nordrhein-Westfalen hat den »vernünftigen Grund« im Fall des Tötens
    männlicher Eintagsküken in der Legehennenzucht verneint und deshalb
    im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Praxis
    durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien
    geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte, ob ökonomische
    Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also als
    »vernünftiger Grund« gelten können. Das Verwaltungsgericht Minden und
    das Oberverwaltungsgericht Münster hatten den Brütereien in den
    Vorinstanzen Recht gegeben. Diese Instanzen sind also zu dem Urteil
    gekommen, dass das Kükentöten als vernünftig einzustufen ist. Das
    Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. Juni 2019 über die Revision
    und veröffentlichte nun seine schriftliche Urteilsbegründung.

    Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

    Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
    Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
    auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
    Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu
    reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern.
    Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
    Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
    https://albert-schweitzer-stiftung.de.

    OTS: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/55647
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_55647.rss2

    Pressekontakt:
    Diana von Webel
    Leiterin Kommunikation
    Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
    Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
    Mobil: +49 (0)171 415 40 28
    E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de



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