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     430  1 Kommentar Dieselfahrverbot in Köln - Gericht erörtert Streckensperrung

    MÜNSTER (dpa-AFX) - In seiner Verhandlung über den Luftreinhalteplan für Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag intensiv über ein Dieselfahrverbot für einzelne Straßen beraten. An vier Straßen mit besonders hoher Schadstoffbelastung werde der Grenzwert der Prognose der Stadt zufolge erst in drei bis vier Jahren eingehalten, sagte der Senatsvorsitzende Max-Jürgen Seibert bei der Verhandlung in Münster. Das sei ein sehr langer Zeitraum.

    Es stelle sich die Frage, ob ein Streckenfahrverbot reiche oder ein Zonenfahrverbot erlassen werden müsse. Dabei sei auch zu klären, ob die von einem Streckenfahrverbot ausgelöste Verlagerung des Verkehrs nicht an anderer Stelle zu Grenzwertüberschreitungen führe. Auch andere Belastungen wie Lärm müssten in den Blick genommen werden.

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    In dem Verfahren geht es um die Berufung des Landes NRW gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe eine weiträumige Sperrzone für die Millionenstadt verhängt hatte. Umgesetzt wurde das Fahrverbot bislang nicht. Auch der überarbeitete Luftreinhalteplan für Köln, der am 1. April in Kraft getreten war, verzichtet auf diesen drastischen Schritt. Stadt und Bezirksregierung wollen die Luftverschmutzung mit anderen Maßnahmen senken: So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen.

    Die Luftverschmutzung in Köln ist seit langem deutlich zu hoch. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt ist man von dieser Grenze weit entfernt: Am schlimmsten sieht es am rechtsrheinischen Clevischen Ring aus, dort wurden 2017 62 Mikrogramm gemessen. Ein Jahr später sank der Wert auf 59 Mikrogramm./hff/DP/jha





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