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    DGAP-Ad-hoc: cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München stattgegeben


    12.09.2019 / 21:45 CET/CEST


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    Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München stattgegeben



     



    Berlin, 12. September 2019: Am 5. September 2019 fand vor dem Bundesfinanzhof die mündliche Verhandlung im Verfahren der cash.life AG gegen das Finanzamt München wegen des gegen die Gesellschaft erlassenen Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 2007 statt. Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesfinanzhofs vom 12. September 2019 hat der BFH auf die Revision der cash.life AG das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts München aufgehoben und die Umsatzsteuer für 2007 in der von der cash.life AG beantragten Höhe festgesetzt. Der Zugang des schriftlichen Urteils wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet.



    Die Auflösung der gebildeten Rückstellung in Folge des Obsiegens in dem oben beschriebenen Umsatzsteuerverfahren würde zu einem einmaligen Ertrag führen, wobei die genauen Auswirkungen und deren ertragsteuerlichen Konsequenzen noch offen sind. Die Gesellschaft versucht, die ertragsteuerlichen Folgen mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Nach der bisherigen Einschätzung würde eine Besteuerung des Ertrags aus der Auflösung der Rückstellung zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.



    Der Vorstand






    Kontakt:

    cash.life AG

    Alex Brinkmann

    Alte Jakobstraße 85/86

    10179 Berlin

    Tel.: +49 30 9203333-18

    Fax: +49 30 9203333-58








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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de






























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: cash.life AG
    Alte Jakobstraße 85/86
    10179 Berlin
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89 286-953-215
    Fax: +49 (0)89 286-953-219
    E-Mail: ir@cashlife.de
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