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    VW Skandal - Anwälte der Musterfeststellungsklage informieren  435  0 Kommentare ganz überwiegende Anzahl der Instanzgerichte (auch OLG) verurteilen VW zu Schadensersatz bzw. kündigt dies an

    Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal verweist Volkswagen AG immer
    wieder darauf, dass die überwiegende Anzahl der Verfahren vor den
    Oberlandesgerichten zugunsten der Volkswagen AG bzw. der Händler
    ausgehen würden. Offensichtlich bezieht dabei VW Verfahren gegen die
    Händler aus dem Kaufrecht mit ein, was jedoch für die
    Musterfeststellungsklage keine Rolle spielt. Maßgeblich ist alleine,
    welche Gerichte zugunsten bzw. zulasten der Volkswagen AG entschieden
    haben. Die Volkswagen AG versucht ein falsches Bild dadurch zu
    zeichnen, dass auch Urteile zugunsten der Händler mit in die
    Statistik einbezogen werden.

    Die Universität Regensburg unter Professor Dr. Michael Heese
    wertet in dem "Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung" fortlaufend
    die Rechtsprechung im Dieselskandal aus. Auf der Homepage unter:
    http://ots.de/kKVyGW kommt die Universität Regensburg zu dem
    folgenden Ergebnis (Stand: 12.09.2019):

    "Die ganz überwiegende Mehrzahl der Instanzgerichte, darunter die
    Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz und Hamm, verurteilt die
    Volkswagen AG und andere Hersteller auf Schadensersatz. Auch die
    Oberlandesgerichte Oldenburg, Celle, Stuttgart und München sowie das
    Berliner Kammergericht haben in Hinweisbeschlüssen bzw. Verfügungen
    angekündigt, dass die Hersteller auch vor diesen Oberlandesgerichten
    unterliegen werden."

    Es ist zu erwähnen, dass auch das Oberlandesgericht
    Schleswig-Holstein eine Verurteilung in einem Hinweisbeschluss
    angekündigt hat.

    Nach Auskunft der Universität Regensburg hat bisher lediglich das
    Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 19. Februar 2019, 7 U
    134/19 eine typische Klage (Normalfall einer Klage wegen des Motors
    EA 189) gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Dieses Verfahren ist
    anhängig in der Revision beim Bundesgerichtshof.

    Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Volkswagen AG zahlreiche
    Berufungen vor verschiedenen Oberlandesgerichten zurückgenommen hat,
    weil eine Verurteilung drohte. VW hat also bewusst weitere
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte verhindert.

    Die Rechtsanwälte der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
    mbH, unter der Führung der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr.
    Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und Ralph Sauer, die den Termin der
    Musterfeststellungsklage am 30.09.2019 für den VZBV in Braunschweig
    wahrnehmen und die Musterfeststellungsklage führen, teilen mit: "Wie
    die Universität Regensburg zu Recht feststellt, gehen fast alle
    Oberlandesgerichte davon aus, dass die Volkswagen AG Schadensersatz
    schuldet. Das Oberlandesgericht Braunschweig wird erklären müssen,
    warum es bisher alleine auf weiter Flur steht. In den letzten Monaten
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