VW Skandal - Anwälte der Musterfeststellungsklage informieren
ganz überwiegende Anzahl der Instanzgerichte (auch OLG) verurteilen VW zu Schadensersatz bzw. kündigt dies an
Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal verweist Volkswagen AG immer
wieder darauf, dass die überwiegende Anzahl der Verfahren vor den
Oberlandesgerichten zugunsten der Volkswagen AG bzw. der Händler
ausgehen würden. Offensichtlich bezieht dabei VW Verfahren gegen die
Händler aus dem Kaufrecht mit ein, was jedoch für die
Musterfeststellungsklage keine Rolle spielt. Maßgeblich ist alleine,
welche Gerichte zugunsten bzw. zulasten der Volkswagen AG entschieden
haben. Die Volkswagen AG versucht ein falsches Bild dadurch zu
zeichnen, dass auch Urteile zugunsten der Händler mit in die
Statistik einbezogen werden.
Die Universität Regensburg unter Professor Dr. Michael Heese
wertet in dem "Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung" fortlaufend
die Rechtsprechung im Dieselskandal aus. Auf der Homepage unter:
http://ots.de/kKVyGW kommt die Universität Regensburg zu dem
folgenden Ergebnis (Stand: 12.09.2019):
wieder darauf, dass die überwiegende Anzahl der Verfahren vor den
Oberlandesgerichten zugunsten der Volkswagen AG bzw. der Händler
ausgehen würden. Offensichtlich bezieht dabei VW Verfahren gegen die
Händler aus dem Kaufrecht mit ein, was jedoch für die
Musterfeststellungsklage keine Rolle spielt. Maßgeblich ist alleine,
welche Gerichte zugunsten bzw. zulasten der Volkswagen AG entschieden
haben. Die Volkswagen AG versucht ein falsches Bild dadurch zu
zeichnen, dass auch Urteile zugunsten der Händler mit in die
Statistik einbezogen werden.
Die Universität Regensburg unter Professor Dr. Michael Heese
wertet in dem "Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung" fortlaufend
die Rechtsprechung im Dieselskandal aus. Auf der Homepage unter:
http://ots.de/kKVyGW kommt die Universität Regensburg zu dem
folgenden Ergebnis (Stand: 12.09.2019):
"Die ganz überwiegende Mehrzahl der Instanzgerichte, darunter die
Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz und Hamm, verurteilt die
Volkswagen AG und andere Hersteller auf Schadensersatz. Auch die
Oberlandesgerichte Oldenburg, Celle, Stuttgart und München sowie das
Berliner Kammergericht haben in Hinweisbeschlüssen bzw. Verfügungen
angekündigt, dass die Hersteller auch vor diesen Oberlandesgerichten
unterliegen werden."
Es ist zu erwähnen, dass auch das Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein eine Verurteilung in einem Hinweisbeschluss
angekündigt hat.
Nach Auskunft der Universität Regensburg hat bisher lediglich das
Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 19. Februar 2019, 7 U
134/19 eine typische Klage (Normalfall einer Klage wegen des Motors
EA 189) gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Dieses Verfahren ist
anhängig in der Revision beim Bundesgerichtshof.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Volkswagen AG zahlreiche
Berufungen vor verschiedenen Oberlandesgerichten zurückgenommen hat,
weil eine Verurteilung drohte. VW hat also bewusst weitere
Entscheidungen der Oberlandesgerichte verhindert.
Die Rechtsanwälte der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, unter der Führung der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr.
Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und Ralph Sauer, die den Termin der
Musterfeststellungsklage am 30.09.2019 für den VZBV in Braunschweig
wahrnehmen und die Musterfeststellungsklage führen, teilen mit: "Wie
die Universität Regensburg zu Recht feststellt, gehen fast alle
Oberlandesgerichte davon aus, dass die Volkswagen AG Schadensersatz
schuldet. Das Oberlandesgericht Braunschweig wird erklären müssen,
warum es bisher alleine auf weiter Flur steht. In den letzten Monaten
Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz und Hamm, verurteilt die
Volkswagen AG und andere Hersteller auf Schadensersatz. Auch die
Oberlandesgerichte Oldenburg, Celle, Stuttgart und München sowie das
Berliner Kammergericht haben in Hinweisbeschlüssen bzw. Verfügungen
angekündigt, dass die Hersteller auch vor diesen Oberlandesgerichten
unterliegen werden."
Es ist zu erwähnen, dass auch das Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein eine Verurteilung in einem Hinweisbeschluss
angekündigt hat.
Nach Auskunft der Universität Regensburg hat bisher lediglich das
Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 19. Februar 2019, 7 U
134/19 eine typische Klage (Normalfall einer Klage wegen des Motors
EA 189) gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Dieses Verfahren ist
anhängig in der Revision beim Bundesgerichtshof.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Volkswagen AG zahlreiche
Berufungen vor verschiedenen Oberlandesgerichten zurückgenommen hat,
weil eine Verurteilung drohte. VW hat also bewusst weitere
Entscheidungen der Oberlandesgerichte verhindert.
Die Rechtsanwälte der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, unter der Führung der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr.
Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und Ralph Sauer, die den Termin der
Musterfeststellungsklage am 30.09.2019 für den VZBV in Braunschweig
wahrnehmen und die Musterfeststellungsklage führen, teilen mit: "Wie
die Universität Regensburg zu Recht feststellt, gehen fast alle
Oberlandesgerichte davon aus, dass die Volkswagen AG Schadensersatz
schuldet. Das Oberlandesgericht Braunschweig wird erklären müssen,
warum es bisher alleine auf weiter Flur steht. In den letzten Monaten