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    ISUV rät zum Ehevertrag / Trotz Glückszahl, bei aller Liebe  294  0 Kommentare Erst zum Notar, dann zum Traualtar

    Nürnberg (ots) - Trotz Glückszahl mehr als jede dritte Ehe, in den
    Großstädten jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. "Bei aller
    Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels
    Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. So lassen sich im Fall der
    Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen - und einen Rosenkrieg
    vermeiden", rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und
    Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Das Motto des ISUV
    lautet daher "Erst zum Notar, dann zum Traualtar". Im Ehevertrag
    lassen sich alle Aspekte regeln, die bei einer Trennung und Scheidung
    gesetzlich geregelt werden müssen.

    Eheverträge bei Royales und Reichen Standart

    Royales und Reiche schließen Eheverträge, die bis ins Detail
    regeln, was im Fall der Trennung/Scheidung passiert. Als
    beispielsweise Kate und William romantisch zum Traualtar schritten,
    war vor der Hochzeit ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt worden,
    der das mögliche vorzeitige Ende mit einbezieht: Die elterliche Sorge
    für die noch nicht geborenen Kinder sollte William erhalten, die Höhe
    des Unterhalts war gedeckelt, Zugewinnausgleich ebenso. Charlene
    Wittstock musste einen harten Ehevertrag unterschreiben, bevor sie
    Fürstin von Monaco werden konnte. Sie wollte deswegen abreisen und
    musste zum Bleiben überredet werden.- Auch Promis schließen einen
    Ehevertrag, damit die Scheidung nicht zu sehr das Vermögen mindert.
    Boris Becker schloss einen Ehevertrag, bevor er zum zweiten Mal ja
    sagte. Er begründete dies mit den Worten, er sei ja keine 18 Jahre
    mehr. Ähnlich sahen das Robbie Williams, Britney Spears, Madonna,
    Michael Douglas, ...

    "Im Gegensatz dazu wehrt sich das durchschnittliche Ehepaar meist
    gegen einen Ehevertrag, weil er angeblich unromantisch ist. Manch ein
    Partner meint gar, dann sollte gleich gar nicht geheiratet werden,
    wenn man sich nicht vertraut. Wenn aber die Ehe doch scheitert,
    bereuen nicht wenige die blauäugige Romantik", stellt der
    ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

    Es gibt Paarkonstellationen, die einen Ehevertrag brauchen:

    Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollten Paare, die Kinder
    wollen, einen Ehevertag unterzeichnen. Im Ehevertrag kann geklärt
    werden, wer die Kinder primär erzieht, wie lange er aus dem
    Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht
    werden müssen. "Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage,
    nach der muss der betreuende Elternteil theoretisch wieder
    erwerbstätig sein, wenn das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat.
    Praktisch ist dies allerdings meist die Ausnahme. Wer sich nicht
    einer teils intransparenten individuellen Rechtsprechung ausliefern
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