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     473  0 Kommentare Betroffene* im VW-Dieselskandal sollten jetzt aktiv werden / Verschiedene juristische Optionen möglich, um Schadensersatz einzufordern

    Berlin (ots) - "Die Zeit für vom VW-Dieselskandal betroffene
    Personen wird knapp. Sie sollten nun aktiv werden, um ihren möglichen
    Schadensersatzanspruch noch geltend machen zu können", so Florian
    Rosing, Geschäftsführer und Anwalt von BRR Baumeister Rosing
    Rechtsanwälte. "Obwohl mehrere Millionen Verbraucher in Deutschland
    betroffen sind, haben bis jetzt nur circa 80.000 Klage eingereicht.
    Dabei gibt es für geschädigte Personen mehrere juristische Wege, die
    sie einschlagen können, auch wenn sie keine Rechtsschutzversicherung
    haben."

    Die erste Option ist die erstmalig in Deutschland zugelassene
    Musterfeststellungsklage, deren erster Anhörungstermin im
    VW-Dieselskandal am Montag, den 30. September vor dem OLG
    Braunschweig ist. Wollen sich Betroffene ohne
    Rechtsschutzversicherung dieser anschließen, müssen sie sich bis
    allerspätestens am 29. September im offiziellen
    Musterfeststellungsklageregister entsprechend anmelden.

    Die Einzelklage ist eine zweite Möglichkeit, zu seinem Recht zu
    kommen. Um einer Verjährung der Ansprüche gegen die Volkswagen AG
    vorzubeugen, muss bis 31. Dezember 2019 Klage eingereicht werden.
    Haben Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung, ist das für sie ohne
    finanzielles Risiko und mit einem guten Anwalt möglich.

    Als drittes gibt es private Prozessfinanzierer, die die gesamten
    Kosten einer Einzelklage für Verbraucher übernehmen. Im Gegenzug
    erhalten die Finanzierer im Erfolgsfall einen Teil des
    Erfolgsbetrags. Diese Erfolgsprovision beträgt je nach Anbieter
    zwischen 15% und 35% des Urteilsbetrags.

    Detaillierte Informationen zum VW-Dieselskandal und den
    verschiedenen juristischen Optionen gibt es unter
    www.diesel-gate.com.

    * Es handelt sich um Personen, die vom Abgasskandal betroffene
    Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des
    Typs EA189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter) gekauft haben. In den
    entsprechenden Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung
    verwendet worden sein, die durch den Rückruf des
    Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren
    Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.

    OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/136235
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_136235.rss2

    Pressekontakt:
    markengold PR
    Anja Wiebensohn / Franziska Naumann
    Tel. 030-21915960
    brr@markengold.de



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    Betroffene* im VW-Dieselskandal sollten jetzt aktiv werden / Verschiedene juristische Optionen möglich, um Schadensersatz einzufordern "Die Zeit für vom VW-Dieselskandal betroffene Personen wird knapp. Sie sollten nun aktiv werden, um ihren möglichen Schadensersatzanspruch noch geltend machen zu können", so Florian Rosing, Geschäftsführer und Anwalt von BRR Baumeister Rosing …

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