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    DGAP-WpÜG  429  0 Kommentare Befreiung;





    Zielgesellschaft: STS Group AG; Bieter: Robin Laik

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung der Tatsache, des Tenors und der wesentlichen Gründe des
    Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom
    16.09.2019 über die Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9
    Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebVO von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und
    Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf die STS Group AG, Hallbergmoos

    Mit Bescheid vom 16.09.2019 hat die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') Herrn Robin Laik, München, (der
    'Antragsteller') auf dessen Antrag gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m.
    § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebVO von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1
    WpÜG, die mittelbare Kontrollerlangung an der STS Group AG, Hallbergmoos,
    zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1
    WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2
    Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
    veröffentlichen, befreit.

    Nachfolgend werden der Tenor des Bescheids (hierzu A.) und die wesentlichen
    Gründe für die Befreiung (hierzu B.) wiedergegeben. Nebenbestimmungen
    wurden nicht getroffen.

    A. Tenor des Bescheids

    Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

    'Der Antragsteller wird gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2
    Nr. 3 WpÜG-AngebVO von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die
    am 23.05.2019 erfolgte mittelbare Kontrollerlangung an der STS Group AG,
    Hallbergmoos, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen gemäß § 35
    Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in
    Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
    veröffentlichen, befreit.'

    B. Wesentliche Gründe für die Befreiung

    Der dem Bescheid der BaFin zugrundeliegende wesentliche Sachverhalt ergibt
    sich aus den nachfolgend wörtlich wiedergegebenen Teilen 'A.I.', 'A.II.'
    und 'A.III.' des Bescheids:

    I. Zielgesellschaft

    Zielgesellschaft ist die STS Group AG, mit Sitz in Hallbergmoos,
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der
    Handelsregisternummer HRB 231926 (folgend 'Zielgesellschaft').

    Das Grundkapital der Zielgesellschaft betrug zum 29.04.2019 EUR
    6.000.000,00, eingeteilt in 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien,
    die unter der ISIN DE000A1TNU68 zum Handel im regulierten Markt (Prime
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