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    Gericht  372  0 Kommentare Juul darf Kartuschen für E-Zigaretten vorerst nicht liefern

    DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ein Gericht hat dem E-Zigarettenhersteller Juul erhebliche Markteinschränkungen auferlegt. Laut einer einstweiligen Verfügung des Düsseldorfer Landgerichts ist der Firma vorerst untersagt, Kartuschen (Pods) ohne Elektro-Symbol auf dem Plastikgehäuse in den Handel zu bringen. In den Kartuschen befinden sich sogenannte Liquids (Flüssigkeiten) für E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen wie Rote Früchte, Minze oder Mango. Ein Firmensprecher sagte, dass sich auf den Kartuschen von Juul zwar kein Symbol befinde, auf der Verpackung aber schon. Man werde die Entscheidung anfechten und sei überzeugt, dass die Produkte gesetzeskonform seien.

    Die einstweilige Verfügung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte "Spiegel Online" berichtet. Die Kartuschen, die bereits in den Läden liegen, dürfen nach Darstellung des Firmensprechers aber weiterhin verkauft werden.

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    Eine zweite einstweilige Verfügung untersagt Juul Labs - so der vollständige Name der Firma - die Inverkehrbringung von Kartuschen, bei denen der tatsächliche Nikotingehalt von dem auf der Packung angegebenen Wert um mehr als einen Milligramm abweicht. Der Firmensprecher sagte, dies habe jedoch keine Folgen, da sein Unternehmen im August das gesamte Pods-Sortiment umgestellt habe. Das bestehende Sortiment sei von dem Verbot nicht betroffen.

    Der Wettbewerber Niko Liquids hatte den Stopp bei Gericht beantragt. Hält sich Juul nicht daran, drohen dem Dokument zufolge Ordnungsgelder von bis zu 250 000 Euro.

    Unter den E-Zigaretten-Firmen ist Juul eine große Nummer, das einstige Start-up ist bekannt auch für seine relativ hoch dosierten Nikotin-Kartuschen. 2018 stieg der US-Tabakriese Altria (Marlboro) für 12,8 Milliarden Dollar ein und bekam dafür ein Viertel des Unternehmens aus Kalifornien./wdw/DP/jha




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