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     3548  0 Kommentare Abgas-Skandal: Finger weg von der VW Diesel Musterklage!

    In wenigen Tagen startet das Verfahren zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Diesel-Skandal. Doch für die meisten Besitzer eines Schummel-Diesel könnte eine Teilnahme mehr Nachteile als Vorteile bleiben. Noch ist ein Rückzug möglich - allerdings müssen Sie sich beeilen!

    Rund 430.000 Besitzer eines Diesel-Autos aus dem VW-Konzern mit dem Skandal-Motor EA 189 haben sich für die Musterfeststellungsklage registriert. Das Verfahren beginnt am 30. September. Doch die wenigsten Teilnehmer an der Sammelklage wissen diese zwei Dinge:

    Erstens: Die Musterklage ist für die meisten von ihnen ein untaugliches Mittel, um zu ihrem Recht zu kommen. Denn die Verfahrensdauer bis zu einem rechtskräftigen Urteil wird von den meisten Experten auf mindestens vier bis fünf Jahre geschätzt. Andere sprechen sogar von zehn Jahren. Zudem wird dann noch getrennt der eigene Anspruch eingeklagt werden müssen.

    Zweitens: Wer sich bis zum Verfahrensbeginn am 30. September 2019 nicht aus der Sammelklage abmeldet, ist bis zum Ende dort gefangen. Er kann also nicht mehr individuell klagen – obwohl dies in den meisten Fällen viel günstiger ist. Dafür gibt es vor allem drei Gründe:

    Gerichtsstand: Die Musterklage wird am OLG Braunschweig verhandelt. Das ist das Heimatgericht von Volkswagen, also quasi „VW-Land“. Dort hängen Zehntausende Arbeitsplätze von Volkswagen ab. Zudem ist das Bundesland Niedersachsen Großaktionär des Autobauers. Fast alle Klagen am Standort Braunschweig werden zugunsten von VW entschieden. Das ist auch für die Musterfeststellungsklage zu befürchten. An anderen Gerichten in Deutschland sieht es genau entgegengesetzt aus – dort setzen sich die Kläger überwiegend durch und erhalten Schadensersatz.

    Verfahrensdauer: Aus unseren Erfahrungen mit mehreren Tausend Fällen wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf, dass die durchschnittliche Dauer einer Einzelklage bei etwa neun bis zehn Monaten liegt. Die Sammelklage ist dagegen ein Mammut-Verfahren, das sich sehr lange hinziehen wird. In den meisten Fällen müssen die Kläger an VW eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos zahlen. Diese wächst mit jedem Tag, den die Musterklage dauert. Irgendwann wird die Nutzungsentschädigung höher als der Schadensersatz, den VW zahlen muss. Damit bekommt der Kläger bei der Musterklage nichts mehr, selbst, wenn der Fall gewonnen wird.

    Kosten: Wer sich für die Musterklage entschieden hat, hat meist Angst vor den Kosten einer individuellen Klage. Zu Unrecht. In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir schätzen, dass ein Drittel der Teilnehmer in der Musterklage über eine passende Rechtsschutzversicherung verfügen. Ihr Verbleib in der Sammelklage ist purer Unsinn! Doch selbst, wenn keine passende Rechtsschutzversicherung vorliegt, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Klage ohne Kostenrisiko umzusetzen. So decken beispielsweise Prozessfinanzierer dieses Risiko ab – der Kunde muss nur im Erfolgsfall etwas bezahlen.

    Fazit: Wenig spricht für den Verbleib in der Musterklage. Diesel-Besitzer, die sich dort angemeldet haben, sollten umgehend prüfen lassen, welche besseren Alternativen sie haben.  Eine solche Prüfung bietet beispielsweise die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich. Doch die Zeit drängt. Denn wie gesagt: Wer nicht bis zum 30.September aus der Musterfeststellungsklage aussteigt, muss bis zum Ende des Verfahrens darin bleiben – und kann nicht mehr individuell vorgehen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Abgas-Skandal: Finger weg von der VW Diesel Musterklage! In wenigen Tagen startet das Verfahren zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Diesel-Skandal. Doch für die meisten Besitzer eines Schummel-Diesel könnte eine Teilnahme mehr Nachteile als Vorteile bleiben. Noch ist ein Rückzug möglich - allerdings müssen Sie sich beeilen!

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