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     2396  0 Kommentare Knaller im Abgas-Skandal: Schadensersatz auch für Diesel ohne KBA Rückruf

    Spannende Entwicklung im Skandal um Schummel-Diesel: Immer mehr Gerichte entscheiden, dass auch für Fahrzeuge Schadensersatz gezahlt werden muss, für die kein KBA-Rückruf für ein Software-Update vorliegt. Sind auch Sie betroffen?

    Bisher galt für Diesel-Besitzer im Abgasskandal: Sie haben dann gute Chancen auf Schadensersatz oder Rückgabe ihres Fahrzeugs, wenn für das Auto ein offizieller Rückruf des KBA vorliegt. Diese Rückrufe fordern die Halter auf, ein Software-Update aufspielen zu lassen, das die illegale Abschalteinrichtung zur Abgassteuerung beseitigen soll. Dadurch treten jedoch nicht selten andere Mängel auf (höherer Verbrauch, geringere Motorleistung), so dass viele Gerichte trotz Software-Update davon sprechen, dass die Fahrzeuge nicht frei von Mängeln sind.

    Doch nun gibt es erstmals Gerichtsurteile, die Diesel-Besitzern auch dann Schadensersatz zusprechen, wenn kein solcher KBA-Rückruf vorliegt. Dadurch erhöht sich die Zahl der Diesel-Besitzer massiv, die mit guten Aussichten gegen den Hersteller ihrer Fahrzeuge vorgehen können.

    So hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart die Daimler AG nun zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 46 O 101/19). Dabei ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. Für das Auto lag kein KBA-Rückruf vor, sondern es war lediglich Teil einer von Mercedes so genannten „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“.

    Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Sie erhielt nun den größten Teil ihres damaligen Kaufpreises zurück. Von diesem Ursprungspreis wurde lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs abgezogen. Der Richter bezeichnete das Vorgehen von Mercedes als sittenwidrig, weil bewusst ein „Thermofenster“ verbaut wurde, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen deutlich reduziert.

    Hier können Sie kostenlos prüfen lassen, ob auch Ihr Fahrzeug für Schadensersatz in Frage kommt.

    Aus dem gleichen Grund hat das Landgericht Koblenz (Az. 12 O 119/18) einen Porsche-Händler zur Rücknahme eines Cayenne Diesel mit einem Euro 5 Motor verurteilt. Auch für dieses Fahrzeug lag kein KBA-Rückruf vor. Zudem hatte Porsche den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung stets verneint – eine Sichtweise, die nach dem Koblenzer Urteil kaum länger aufrecht zu erhalten ist.

    Diese Urteile zeigen, dass für immer mehr Diesel-Fahrzeuge die Chancen auf ein verbraucherfreundliches Urteil steigen. Betroffen sind dabei insbesondere die Hersteller Volkswagen (einschließlich der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat), Mercedes und Porsche. Aber auch bei anderen Herstellern gibt es Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen, mit dem sich Diesel-Besitzer gegen Wertverluste und Fahrverbote ihrer Fahrzeuge wehren können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kauf des Autos mit Hilfe eines Kredits oder Leasingvertrags finanziert wurde. Denn dort bietet häufig der Widerruf der Finanzierung die Möglichkeit, das Fahrzeug zu äußerst günstigen Konditionen zurückzugeben.

    Doch jeder Fall ist individuell. Der erste Schritt sollte daher in einer Prüfung durch einen Experten bestehen. Diese ist bei spezialisierten Anwälten möglich oder – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf.  

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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