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    DGAP-News  779  0 Kommentare Envion AG: envion AG: Gründer spenden Millionen an Krypto-Community nach Urteil gegen Ex-CEO Woestmann und andere / Liquidation Upgrade Program zahlt Erlöse aus Liquidation und Schadensersatz an Token-Inhaber







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    Envion AG: envion AG: Gründer spenden Millionen an Krypto-Community nach Urteil gegen Ex-CEO Woestmann und andere / Liquidation Upgrade Program zahlt Erlöse aus Liquidation und Schadensersatz an Token-Inhaber (News mit Zusatzmaterial)


    30.09.2019 / 08:29



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    envion AG: Gründer spenden Millionen an Krypto-Community nach Urteil gegen Ex-CEO Woestmann und andere / Liquidation Upgrade Program zahlt Erlöse aus Liquidation und Schadensersatz an Token-Inhaber



    Berlin / Zug (Schweiz), 30. September 2019 - Gute Nachricht für die geschädigten Anleger der envion AG: Die Gründer des Schweizer Kryptowährung Mining Startups spenden den Erlös aus ihrem Engagement für die envion AG an das Liquidation Upgrade Program (LUP), einer unabhängig geführten Gesellschaft. Diese wird die gespendeten Mittel an ihre Mitglieder (Token-Besitzer) verteilen. Zu diesem Schritt haben sich die Gründer nach dem jüngsten Urteil des Kammergerichts in Berlin entschieden. Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen CEO der envion AG, Matthias Woestmann und seine mit ihm handelnden Mehrheitsaktionäre bestätigt. Woestmann und sein langjähriger Freund, der Berliner Rechtsanwalt Thomas van Aubel hatten auf illegale Weise den Gründern der envion AG die Mehrheit am Unternehmen entrissen. Zuvor hatte das Unternehmen von rund 30.000 Anlegern im Zuge eines Initial Coin Offering (ICO) rund 100 Millionen Dollar für die Umsetzung der Geschäftsidee eingesammelt. Qualifizierte Token-Inhaber der envion AG können LUP kostenlos und risikofrei beitreten.



    Das Kammergericht Berlin (Az. 90 O 38/18) wies in seinem jüngsten Urteil die zweite und letzte Beschwerde von Woestmann (Quadrat Capital GmbH) und die von Thomas van Aubel (Sycamore GmbH) ab. Die Richter folgten dabei der Argumentationslinie der Vorinstanz, die im gemeinsamen Vorgehen von Woestmann und van Aubel ein besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit sah, die den objektiven Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfülle. Beide hatten durch einen illegalen Schachzug die Mehrheitsbeteiligung der Trado GmbH, eine Gesellschaft der Gründer, verwässert. Die Richter des Kammergerichts verurteilten zudem die von Woestmann vertretene Quadrat Capital GmbH und die von Thomas van Aubel vertretene Sycamore GmbH zur Zahlung der Anwaltskosten der Gründer. Die Sycamore GmbH steht unter der Leitung des Berliner Rechtsanwalts Thomas van Aubel und seiner Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen. Sie hatten zuvor schon etliche Gerichtsverfahren gegen die Trado GmbH des envion Gründerteams verloren.

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