checkAd

     3607  0 Kommentare Trotz Software-Update und Verkauf: VW/Audi muss Diesel Schadensersatz zahlen

    Spektakuläres Urteil im Abgas-Skandal: Dem Besitzer eines manipulierten Diesel steht auch dann Schadensersatz zu, wenn er das Auto bereits verkauft hat. Das hat das Landgericht Essen entschieden. Dies zeigt: Ein individuelles Vorgehen ist meist sinnvoller als die Sammelklage.

    In dem Fall, über den das LG Essen (Az. 16 O 317/18) urteilte, ging es um einen Audi A4 Diesel, den der Kläger im Jahr 2009 als Gebrauchtwagen erworben hatte. Das Fahrzeug hatte den Skandal-Motor EA 189, in dem eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.

    Nach Bekanntgabe des Diesel-Skandals führte der Kläger im Jahr 2018 das von Audi verlangte Software-Update durch. Danach reichte er Klage gegen die Volkswagen AG ein, weil er sittenwidrig getäuscht und geschädigt worden sei. Zudem verkaufte er das Fahrzeug, nachdem er mehr als 160.000 Kilometer damit gefahren war.

    Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass Volkswagen bzw. Audi den Kläger durch die Abgas-Manipulation mutwillig geschädigt habe. Im Wissen über die Motorsteuerungssoftware hätte dieser das Fahrzeug nicht gekauft. Das Software-Update beseitige den Schaden nicht, so das Gericht. Auch die Tatsache, dass der Kunde das Fahrzeug bereits verkauft hat, ändert nichts an seinem Schadensersatzanspruch.

    Lassen Sie hier Ihre Chancen auf Schadensersatz kostenlos und unverbindlich prüfen!

    Dieser Fall zeigt, wie weitgehend viele Gerichte mittlerweile den Anspruch auf Schadensersatz für Diesel-Besitzer definieren. So spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde. Auch ist es egal, ob das Software-Update aufgespielt wurde, zumal es inzwischen Gerichtsurteile gibt, die das Software-Update selbst als manipuliert bezeichnen.

    Anders als bei der Musterfeststellungsklage (MFK), die derzeit vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wird, haben Diesel-Besitzer mit einer individuellen Klage gute Chance auf ein relativ schnelles Urteil. So lag die Verfahrensdauer bei dem Essener Urteil bei nur neun Monaten, während Experten damit rechnen, dass die Sammelklage vier bis fünf Jahre brauchen wird. Das Essener Urteil wurde von einer Kooperationskanzlei der IG Widerruf erstritten.

    Diesel-Besitzer sollten daher prüfen lassen, welche Möglichkeiten ihnen im Rahmen des Abgas-Skandals ihnen offenstehen. Dies betrifft nicht nur Besitzer von Fahrzeugen aus der VW-Gruppe (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda), sondern auch Diesel-Fahrer anderer Marken. Eine solche Prüfung ist kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich. Im Zuge der Prüfung erfahren Sie, wie die Chancen stehen, welche nächsten Schritte nötig wären und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden wären. In den meisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines Verfahrens.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Trotz Software-Update und Verkauf: VW/Audi muss Diesel Schadensersatz zahlen Spektakuläres Urteil im Abgas-Skandal: Dem Besitzer eines manipulierten Diesel steht auch dann Schadensersatz zu, wenn er das Auto bereits verkauft hat. Das hat das Landgericht Essen entschieden. Dies zeigt: Ein individuelles Vorgehen ist meist sinnvoller als die Sammelklage.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer