checkAd

    Versicherungen  927  0 Kommentare
    Anzeige
    Abmahnung: Generali zur Rückabwicklung von Rentenversicherungen verpflichtet!

    Von Seiten der Hamburger Verbraucherzentrale kam es nun zu einer Abmahnung gegenüber dem Versicherer Generali Leben. Als Folge dessen muss nun die Rückabwicklung zahlreicher Verträge zugelassen werden.

     

     

    Generali informiert Kunden zu spät

     

     

    Die Versicherung Generali Leben hat Kunden zwischen 1994 und 2007 erst nach dem Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Die Widerrufsbelehrung muss allerdings vor der Unterschrift erfolgen, weshalb ein Kunde der Versicherung seinen Vertrag auch Jahre danach widerrufen wollte. Auf dieses Anliegen reagierte Generali mit Ablehnung, woraufhin die Verbraucherzentrale im August 2018 eine Abmahnung aussprach.

     

    Die Widerrufsbelehrung der Versicherung ist laut der Verbraucherzentrale Hamburg aufgrund folgender Gründe fehlerhaft: „Zum einen sollte der Verbraucher laut Belehrung seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, doch auch eine E-Mail ist zulässig. Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genügt.“

     

     

    Gerichtsurteile unterstützen Verbraucher

     

     

    Aus zahlreichen Gerichtsurteilen geht hervor, dass den Verbraucher in Falle einer Rückabwicklung die Erstattungen der gezahlten Beiträge plus Zinsen, der Vertriebskosten, sowie der Verwaltungskosten zustehen. Die ist der entscheidende Vorteil gegenüber der gewöhnlichen Kündigung.

     

     

    Generali erkennt fehlerhafte Belehrung an

     

     

    Die Abmahnung des Verbraucherverbandes zeigt ihre Wirkung. Die Versicherung erkannte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung an. Als Folge dessen ist die Generali Leben nun dazu verpflichtet, die geforderten Rückabwicklungen zuzulassen.

     

    Neben der Generali Leben wurden bereits andere Versicherer abgemahnt. Darunter die Allianz Leben, die Zurich Deutscher Herold und die Neue Leben. Dennoch setzen sich immer Versicherer über das geltende Recht und die gesprochenen Urteile hinweg und reagieren auf derartige Forderungen mit Ablehnung.

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Widerruf”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Markus Mingers
    Versicherungen Abmahnung: Generali zur Rückabwicklung von Rentenversicherungen verpflichtet! Von Seiten der Hamburger Verbraucherzentrale kam es nun zu einer Abmahnung gegenüber dem Versicherer Generali Leben. Als Folge dessen muss nun die Rückabwicklung zahlreicher Verträge zugelassen werden.