Widerruf: Chancen für Rückabwicklung von Lebensversicherung bei Generali steigen
Die Generali / Aachen Münchener Lebensversicherung ist von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt worden. Grund: Die Versicherung hatte den Widerspruch eines Kunden mit falschen Argumenten abgelehnt. Das erhöht die Chancen für Versicherte, die von der Wertentwicklung ihrer Police enttäuscht sind.
Zahlreiche Gerichtsurteile belegen, dass die Lebensversicherungen der Generali (früher: Aachen Münchener) Formfehler aufweisen, die den Versicherten noch viele Jahre nach Abschluss einer Police noch zum Widerspruch bzw. Widerruf berechtigen. Daraus folgt dann die Rückabwicklung – eine Variante, die für Kunden in den meisten Fällen weit günstiger ist als eine Kündigung oder Fortsetzung der Police. Immerhin erhält der Versicherte bei einer Rückabwicklung einen wesentlichen Teil der Kosten zurück – und kommt auf somit eine wesentlich höhere Rendite. Nicht selten beträgt der Vorteil einer Rückabwicklung viele Tausend Euro.
Die Praxis zeigt allerdings, dass die Generali Versicherung den Widerruf einer Lebensversicherung häufig ablehnt, solange dieser nur vom Kunden ausgesprochen wird. Dabei werden teilweise haarsträubend falsche Argumente benutzt. Beispielsweise: Die Gerichtsurteile seien nicht auf den Fall des widerrufenden Kunden anzuwenden. Betroffen sind insbesondere Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei wurde der Kunde häufig erst über sein Widerspruchsrecht informiert, nachdem er den Vertrag bereits unterschrieben hatte.
Nach den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf ändert sich das Bild zumeist, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Dann macht die Generali häufig gute Vergleichsangebote für eine Rückabwicklung der Police, so dass es zu einer Einigung kommt, ohne dass der Fall vor Gericht geht. Auf diese Art und Weise hat die Interessengemeinschaft Widerruf schon zahlreichen Kunden der Generali zu einem deutlich besseren Ergebnis als bei einer Kündigung verholfen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Verhalten der Generali / Aachen Münchener nun zum Anlass genommen, um die Versicherung abzumahnen. Die Ablehnung des Widerrufs erfolge widerrechtlich, so die Verbraucherschützer. Damit steigen die Aussichten von Kunden auf eine erfolgreiche Rückabwicklung ihrer fehlerhaften Lebensversicherung. Dennoch wird in den meisten Fällen noch die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts nötig sein.
Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Verbrauchern hier eine kostenlose und unverbindliche Prüfung ihrer Police durch erfahrene Experten. Ergibt die Prüfung, dass der Vertrag angreifbar ist, begleiten die Anwälte auch bei der Umsetzung des Widerrufs. Die Honorierung erfolgt dabei entweder durch eine Rechtsschutzversicherung oder auf Basis eines Erfolgshonorars. Dadurch hat der Versicherte kein Kostenrisiko. Gelingt keine Einigung, so entstehen ihm auch keine Kosten.