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    DGAP-News  398  0 Kommentare Korrektur der Veröffentlichung vom 28.08.2019, 08:35 Uhr CET/CEST - Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland







    DGAP-News: Baumot Group AG


    / Schlagwort(e): Zulassungsantrag






    Korrektur der Veröffentlichung vom 28.08.2019, 08:35 Uhr CET/CEST - Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland


    09.10.2019 / 14:34



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Korrekturmeldung zur Pressemeldung vom 28. August 2019


    Königswinter, 9. Oktober 2019 - In der Pressemitteilung vom 28.08.2019, 8.35 Uhr, wird folgendes korrigiert: Das Umsatzpotenzial von rund 170 Mio. Euro ist aus unserer Sicht bis 2022 realisierbar, wie in unserer Pressemitteilung vom 20.08.2019,  15.30 Uhr, kommuniziert. In der ursprünglichen Textversion der Pressemitteilung vom 28.08.2019 war in diesem Zusammenhang das Jahr 2020 angegeben. Die fehlerhafte Angabe wurde durch einen Schreibfehler verursacht. Baumot bedauert die unkorrekte Darstellung.

    Die korrekte Pressemitteilung vom 28.08.2019 lautet mithin folgendermaßen:

    Baumot Group informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardwarenachrüstung in Deutschland



    - Erstmals ein im VW eingebautes BNOx-System offiziell im Fahrzeugschein eingetragen



    - KBA-Anträge für ausgewählte Mercedes-Fahrzeuge bereits in finaler Vorbereitung



    - Erste in Serie produzierte BNOx-Systeme werden noch im Oktober ausgeliefert



    Königswinter, 28. August 2019 - Die Baumot Group AG (WKN A2G8Y8), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, gibt die erste offizielle Eintragung des BNOx-Systems in einen Fahrzeugschein bekannt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Passat Kombi 1,6l Euro5-Diesel. Nachdem Baumot für das BNOx-System die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für 61 Fahrzeugmodelle des VW-Konzerns erhalten hatte, ist der Passat nun das erste offiziell nachgerüstete VW-Fahrzeug, das ohne Sondergenehmigung zum Straßenverkehr zugelassen ist und somit auch nicht mehr von Fahrverboten betroffen ist.

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