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     400  0 Kommentare 78. Bayerischer Ärztetag (BÄT) - Weiterbildung Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnungen, Facharztprüfung

    München (ots) - Auch eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen
    im Gebiet Allgemeinmedizin ("Quereinstieg") haben die Delegierten auf
    dem 78. BÄT beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der sogenannte
    "Quereinstieg" in die Allgemeinmedizin nochmals um drei Jahre
    verlängert wird - bis 31. Mai 2023. Durch einen Beschluss des 71. BÄT
    von 2012 wurde im Gebiet Allgemeinmedizin eine Übergangsbestimmung
    eingeführt, die es Fachärzten aus einem Gebiet der unmittelbaren
    Patientenversorgung ermöglicht, bei Erfüllung der festgelegten
    zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen zur Prüfung zum Facharzt
    für Allgemeinmedizin zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit wird
    jedes Jahr vermehrt genutzt, wie die Zahlen belegen. 2014: 1, 2015:
    4, 2016: 28, 2017: 35, 2018: 48, 2019: 47 (Stand: September 2019).
    Damit haben bis heute in Bayern 163 Ärztinnen und Ärzte den
    Quereinstieg in die Allgemeinmedizin gewagt. "Aufgrund der großen
    Inanspruchnahme, der hohen gesundheitspolitischen Relevanz der
    hausärztlichen Versorgung und dem steigenden Bedarf an
    Allgemeinmedizinern empfehle ich, diese Fristen erneut für einen
    Zeitraum von drei Jahren zu verlängern", so der Text.

    Die Delegiertenversammlung hat ebenso den Weg für die Einführung
    von zwei neuen Zusatz-Weiterbildungen freigemacht. Die
    Zusatz-Weiterbildung "Ernährungsmedizin" umfasst in Ergänzung zu
    einer Fach-arztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention
    ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch
    angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind.
    "Klinische Akut- und Notfallmedizin" heißt eine weitere neue
    Zusatzbezeichnung. Diese umfasst in Ergänzung zu einer
    Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall-
    und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und
    Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in
    interdisziplinärer Zusammenarbeit. Der vom BÄT eingesetzte "Temporäre
    Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung" sah
    Handlungsbedarf hinsichtlich einer zeitnahen Einführung der beiden
    Zusatz-Weiterbildungen. "Da diese Zusatz-Weiterbildung bereits in den
    Kammerbereichen Berlin und Niedersachsen (Ernährungsmedizin) bzw.
    Berlin und Rheinland-Pfalz (Klinische Akut- und Notfallmedizin)
    eingeführt wurden und sich bewährt haben, ist auch die Einführung in
    derzeit geltendes bayerisches Weiterbildungsrecht problemlos
    möglich", so der Antragstext.

    Darüber hinaus entschieden sich die Delegierten für eine
    umfänglichere Facharztprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus
    Drittstaaten.

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