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    NOZ  731  0 Kommentare Verbraucherschützer fordern verbindliche Mindestkriterien für regionale Produkte

    Osnabrück (ots) - Verbraucherschützer fordern verbindliche
    Mindestkriterien für regionale Produkte

    Vorstand Müller: Bund muss die Voraussetzungen schaffen - Handel:
    Es gibt keine einfache Schablone für die Beschreibung regionaler
    Produkte

    Osnabrück. Wann darf sich ein Produkt regional nennen? Klaus
    Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesvorstands (vzbv),
    kritisierte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den "großen
    Wildwuchs bei der Werbung mit Regionalität". "Das verwirrt den
    Verbraucher", so Müller. Regionalität sei ein Versprechen, das klare
    Erwartungen beim Verbraucher wecke. "Die Produkte müssen dieses
    Versprechen einlösen. Nur wo Region drin ist, darf auch Region
    draufstehen. Wer mit Regionalität wirbt, muss verbindliche
    Mindestkriterien einhalten. Die Bundesregierung muss die
    entsprechenden Voraussetzungen schaffen", forderte er.

    Eine einfache Schablone für die Beschreibung regionaler Produkte
    gibt es für Franz-Martin Rausch, Hauptgeschäftsführer des
    Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), allerdings
    nicht: "Regionalität hat viele Gesichter. Sie kann sich in
    politisch-administrativen Grenzen widerspiegeln, das wäre das
    Bundesland oder der Landkreis. Aber auch Naturräume wie die
    Lüneburger Heide oder Kulturlandschaften wie das Alte Land werden als
    Region wahrgenommen", so Rausch gegenüber der "NOZ".

    Er verweist auf eine Kennzeichnung, die es im Handel bereits gibt.
    "Ein guter Ansatz, die regionale Vielfalt Deutschlands zu erfassen,
    ist das Regionalfenster. Es zeigt, wo die Tomate gewachsen ist, wo
    das Schwein gehalten und wo es zu Wurst verarbeitet wurde, und es
    gibt an, wie hoch der Anteil regionaler Rohstoffe am Gesamtprodukt
    ist."

    OTS: Neue Osnabrücker Zeitung
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