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     238  0 Kommentare BGH prüft Geschäftsmodell von Internet-Rechtsdienstleistern

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de setzen vor Gericht Verbraucherrechte durch - aber das Geschäftsmodell ist umstritten. Am Mittwoch (10.00 Uhr) prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dazu wichtige Fragen. (Az. VIII ZR 285/18)

    Das Portal der Berliner Firma Lexfox ist auf Mieterrechte spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen kostenlosen Online-Rechner auf der Seite. Der Nutzer zahlt erst, wenn das Unternehmen sich erfolgreich gegen den Vermieter durchgesetzt hat.

    Wie Wenigermiete.de sind die meisten Anbieter in der sogenannten Legal-Tech-Branche als Inkassodienstleister registriert. Kritiker werfen ihnen vor, wie Anwälte Rechtsberatung zu erbringen - unerlaubterweise. Ob das so ist, ist auch unter Richtern umstritten.

    In dem Fall vor dem BGH hat eine Kammer des Berliner Landgerichts eine Lexfox-Klage für einen Mieter abgewiesen. Das Unternehmen sei nicht klagebefugt. Entscheidend ist nun, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe die Frage einschätzen. Sie können ihr Urteil direkt am Verhandlungstag oder erst später verkünden./sem/DP/stw





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    BGH prüft Geschäftsmodell von Internet-Rechtsdienstleistern Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de setzen vor Gericht Verbraucherrechte durch - aber das Geschäftsmodell ist umstritten. Am Mittwoch (10.00 Uhr) prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dazu wichtige Fragen. (Az. VIII ZR 285/18) Das …

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