Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über BEV / Gläubiger können nun ihre Forderungen anmelden - Seite 2
Zeitpunkt der Rechnungserstellung wird klar, ob ein Kunde Gläubiger
oder Schuldner ist. Der weitaus größere Teil der Kunden hat nach
Angaben des Insolvenzverwalters Forderungen gegenüber der BEV. Es
zeichne sich ab, dass nur etwa ein Drittel der abgerechneten Kunden
Nachzahlungen aus Energieverbrauch leisten müsse. Zwei Drittel der
Kunden seien dagegen Gläubiger der BEV, die nun ihre Forderungen zur
Insolvenztabelle anmelden könnten.
Der Versand derjenigen Endabrechnungen, die zu Forderungen der
Kunden führen, erfolgt bewusst erst nach Eröffnung des Verfahrens,
weil es erst ab diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig ist, Forderungen
zur Tabelle anzumelden. "Ein Rechnungsversand an die Gläubiger
bereits vor Verfahrenseröffnung hätte zu erheblichen Irritationen und
Mehraufwand für die Kunden geführt", erklärte Bierbach. Mehr als
260.000 solcher Endabrechnungen sind bereits erstellt und werden nach
Verfahrenseröffnung auf der Website zum Download bereitgestellt. Die
Erstellung aller Endabrechnungen wird rechtzeitig vor Weihnachten
erfolgen, damit alle Gläubiger die Möglichkeit haben, ihre
Forderungen fristgerecht zur Tabelle anzumelden. "Es handelt sich
dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Auch bei späteren Anmeldungen
oder Einwänden können diese Forderungen noch berücksichtigt oder auch
korrigiert werden", sagte Bierbach.
Die Gläubiger erhalten zwischen dem 21. Oktober 2019 und dem 20.
Dezember 2019 in einem per Post versandten Aufforderungsschreiben
eine persönliche PIN-Nummer. Mit dieser können sie sich im
Gläubigerbereich der Website www.bev-inso.de einloggen und ihre
Endabrechnung downloaden. Die Forderungshöhe aus der Abrechnung wird
zur Vereinfachung bereits vorgeschlagen. "Die Forderungsanmeldung
funktioniert ganz einfach. Wir haben uns sehr darum bemüht, die
Korrespondenz und die Anmeldung von Forderungen so kundenfreundlich
wie möglich zu gestalten", erklärte Bierbach.
"Angesichts der außergewöhnlichen Größe und Komplexität dieses
Insolvenzverfahrens ist es eine gewaltige Herausforderung, die
Vertragsverhältnisse sauber abzuwickeln, indem für alle Kunden
Endabrechnungen erstellt werden. Wir setzen alles daran, sämtliche
Endabrechnungen korrekt und unter Berücksichtigung der
Bonusansprüche, soweit vertraglich und gesetzlich zulässig, zu
erstellen", sagte Bierbach weiter. Dies gestalte sich leider sehr
viel aufwändiger als ursprünglich erwartet. "Es ist jedoch
erfreulich, dass die überwiegende Anzahl der Kunden sehr gut und
sachlich auf das notwendige Abrechnungsverfahren reagiert. Die
Zahlungsquote der Kunden für ihre offenen Energielieferungen ist
bislang sehr hoch", so der Insolvenzverwalter. Sofern Kunden Einwände