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    BGH  162  0 Kommentare Vertraglich vereinbarter Gerichtsstand gilt

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn zwei Unternehmen bei ihren Geschäften einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren, müssen sie sich auch daran halten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im Streit zwischen der Deutschen Telekom und einem US-Telekomunternehmen.

    Das US-Unternehmen muss demnach Schadenersatz leisten, weil es im Streit um die Zusammenarbeit vor ein amerikanisches Bundesgericht gezogen war, obwohl beide Unternehmen Bonn als Gerichtsstand vereinbart hatten. Das US-Gericht erklärte sich für nicht zuständig.

    Die Deutsche Telekom verlangte Ersatz für ihre durch die Klage entstandenen Kosten in Höhe von umgerechnet rund 177 000 Euro. Vor dem Oberlandesgericht Köln war sie damit gescheitert. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Es müssten noch weitere Feststellungen zur Erforderlichkeit der Kosten getroffen werden. (Az. III ZR 42/19)/moe/DP/stw





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