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    DGAP-News  273  0 Kommentare VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Entwicklungen sowie ungeprüfte Umsatz- und Ergebniszahlen zum 3. Quartal 2019







    DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG


    / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/9-Monatszahlen






    VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Entwicklungen sowie ungeprüfte Umsatz- und Ergebniszahlen zum 3. Quartal 2019


    18.10.2019 / 15:48



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Geschäftsverlauf geprägt von neuen Klagen der sog. "Reichgruppe":

    Im Juli ist bei uns ein Antrag auf Auskunftserzwingung gem. §132 AktG seitens der Aktionäre VCI Venture Capital Immobilien AG und Wolfgang Wilhelm Reich eingegangen. Im August ist bei uns eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage seitens der Aktionäre Wolfgang Wilhelm Reich, Beteiligungen im Baltikum AG, Wolfgang Erhard Reich, KK Immobilien Fonds II AG & Co. KGaA sowie Georg Engels eingegangen. Zur Abwehr beider Klagen haben wir unseren Fachanwalt Herrn Dr. Lochner eingeschaltet. Es sind nun insgesamt sechs Rechtsverfahren mit der sog. "Reich-Gruppe" anhängig. Diese werden weitere Rechtsberatungskosten verursachen, wobei vier Verfahren aus den Jahren 2017 und 2018 stammen.



    Die permanenten Angriffe der sog. "Reichgruppe" belasten unsere Gesellschaft immens und haben wir nun nochmals neue hohe Rechtsverteidigungskosten zu tragen.



    Ungeprüfte Umsatz- und Ergebniszahlen zum 3. Quartal 2019

    Mit einem Ergebnis zum 30.09.2019 von rund -105 TEUR (Vj. -246 TEUR) und einem Wertpapierumsatz von 4,3 Mio. EUR (Vorjahr 5,9 Mio. EUR) liegen wir aktuell im Bereich unserer Planung.



    Wie im Vorjahr erwarten wir im Laufe des Geschäftsjahres weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten um die Angriffe der sog. "Reichgruppe" abzuwehren. Alleine im 3. Quartal des Jahres 2019 sind diesbezüglich runde 38 TEUR an Kosten zu verzeichnen. Weitere 5 TEUR an Rechtsberatungskosten im 3. Quartal entstanden durch den Einspruch gegen die Erhöhung unseres Hebesatzes bei der EdW. Der Gesamtaufwand in 2019 für die Rechtsberatung beträgt 117 TEUR.

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