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    Der „Alte Fritz“ und Olaf Scholz  2037  0 Kommentare Raubzug bei den Immobilien-Gesellschaften?

    Was haben der einstige König von Preußen, Friedrich der Große (gestorben 1786) und Olaf Scholz, derzeitiger Bundesfinanzminister gemeinsam? Nun, der im Volksmund „Alter Fritz“ genannte Regent hinterließ folgendes Bonmot: „Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit“. Diese Weisheit drängt sich mir stark auf, wenn ich mir den aktuellen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes anschaue. Es geht – wie fast immer – darum, dass der Staat mehr Steuern will für seine vielfältigen Wunschthemen. Opfer des Raubzuges diesmal sind die Immobiliengesellschaften, denen durch die Modifikation von Schwellenwerten (10 statt 5 Jahre Haltedauer, 90 % statt 95 % bei Besitzwechsel) das Immobilienpaketgeschäft erschwert oder gar verunmöglicht wird. Die bisherigen Schwellen haben für große Immobilienpakettransaktionen gewisse Möglichkeiten belassen, ohne Grunderwerbssteueranfall Bestände zu handeln.

    Für börsennotierte Immobilienunternehmen in einem geregelten Markt sollten die Ausnahmen weiter gelten und die Fungibilität der Aktie und damit der Eigentümerschaft kein Problem darstellen. Anders im Freiverkehr, dortige Aktiengesellschaften haben in der aktuellen Gesetzesentwurfsversion ein riesen Problem, denn der Fiskus setzt auf den Börsenumsatz – für den das Unternehmen nichts kann und der schlimmstenfalls bei einem hohen Aktienumschlag nun Grunderwerbssteuer auslösen könnte. Diese Sachfremdheit im Ministerium ist schon bedenklich und zeigt, wie wenig die Herren in Berlin von Marktwirtschaft und Börse verstehen. Wie recht der „Alte Fritz“ doch hatte.

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    Redaktion Vorstandswoche
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