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    DGAP-Adhoc  453  0 Kommentare CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre - Seite 2



    Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien erfolgt unter dem Vorbehalt und nur auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts, der u.a. auf der Webseite der co.don Aktiengesellschaft (www.codon.de) verfügbar sein wird. Die Billigung wird am 22. Oktober 2019 erwartet.



    Mitteilende Person: Ralf Jakobs, Vorstandssprecher



    Kontakt:

    Matthias Meißner, M.A.

    Director Investor Relations / Public Relations

    Tel. +49 (0)30-240352330

    Fax +49 (0)30-240352309

    E-Mail: ir@codon.de



    Wichtige Hinweise



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Bezugsangebots und des von der BaFin gebilligten Prospekts. Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von "U.S. persons" angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß der Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA oder in andere Jurisdiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und dürfen nicht an "U.S. persons" oder über Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den USA versandt werden. In den USA wird kein öffentliches Angebot von Aktien unternommen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.

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    DGAP-Adhoc CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: CO.DON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre 21.10.2019 / 18:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der …