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     349  0 Kommentare OLG legt Streit um Schadenersatz-Urteile gegen Porsche SE auf Eis

    STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Schadenersatzansprüche wegen des Dieselskandals müssen Aktionäre der VW -Holding Porsche SE weiter auf eine Entscheidung warten. Zwei Verfahren, die inzwischen die zweite Instanz erreicht hatten, legte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag vorerst auf Eis. Zunächst müsse der Ausgang des Kapitalanlegermusterverfahrens in Braunschweig und auch in Stuttgart abgewartet werden, entschieden die Richter (Az. 1 U 204/18 und 1 U 205/18).

    Hintergrund der Verfahren ist eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dort sind im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal fast 250 Verfahren anhängig, in denen Anleger fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geltend machen wollen. In zweien davon hatte das Gericht die Porsche SE (PSE) zu Schadenersatz in Höhe von zusammen 47 Millionen Euro verurteilt.

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    Nach Ansicht des Richters hatte die Holding, die mit gut 53 Prozent der Stimmrechte die Mehrheit an der Volkswagen AG hält, ihre Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert. Das Unternehmen ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründet hält. Die Kläger, zwei Investment- und ein Pensionsfonds, legten ebenfalls Rechtsmittel ein, weil sie mehr Geld wollen.

    Die OLG-Richter gaben nun keiner Seite Recht, sondern setzten die beiden Verfahren aus. Das sei zwingend, da es um die gleichen Sachverhalte gehe wie in den Musterverfahren gegen VW und die PSE und die Entscheidung somit davon abhänge, was dort herauskommt, hieß es zur Begründung.

    Bis das rechtskräftig feststeht, könnte es allerdings noch eine ganze Weile dauern. Das Verfahren in Braunschweig läuft noch und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit noch zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen. Ein eigenes Musterverfahren gegen die Porsche SE in Stuttgart hatten die dortigen Richter wegen der Ähnlichkeit zu Braunschweig gleich ganz abgelehnt. Vom Tisch ist ein solches Verfahren damit aber nicht. Der Fall liegt in Form einer Beschwerde beim BGH. Auch gegen die jetzige Aussetzungsentscheidung ist wieder eine Beschwerde in Karlsruhe möglich./eni/DP/men




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