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    OLG Naumburg: VW hat auch Gebrauchtwagenkäufer vorsätzlich geschädigt!

    Das Oberlandesgericht Naumburg hat kürzlich durch ein Urteil deutlich gemacht, dass VW nicht nur Neuwagenkäufer geschädigt hat. Auch Gebrauchtwagenkäufer haben demnach ein Recht auf Schadensersatz.

     

     

    Gericht spricht von sittenwidriger Schädigung

     

     

    Das OLG Naumburg hat vergangene Woche über eine Klage entschieden, bei der ein Gebrauchtwagenkäufer Schadensersatz vom VW-Konzern forderte. Nach Auffassung des Gerichtes ist dieser dazu berechtigt, seinen VW Tiguan TDI dem Konzern zu übergeben und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu fordern.

     

    Grund für diese Entscheidung ist die sittenwidrige Schädigung des VW-Konzerns. Da dieser die Autos manipuliert und in den Verkehr gebracht hat, ist bei den Kunden der Eindruck entstanden, die Fahrzeuge hätten den Zulassungsprozess einwandfrei durchlaufen, was eine Täuschung darstellt. Zudem wurde die manipulierte Software wissentlich und mit Vorsatz entwickelt. Dass der Einbau ohne Kenntnis des Vorstandes geschah, wurde von VW nicht ausreichend bewiesen.

     

    Übrigens: Das kostenlose Software-Update ändert den entstandenen Schaden nicht und kann somit nicht als Kompensation angesehen werden.

     

     

    Täuschung bleibt auch bei Verkauf des Autos bestehen

     

     

    Ein solches Urteil gab es in der Vergangenheit bereits von Seiten des OLG aus Stuttgart. Auch hier urteilten die Richter, dass derartige Täuschungen, und somit auch mögliche Schadensersatzansprüche, auch im Falle einer Veräußerung weiterhin bestehen bleiben.

     

    Bei der Bestimmung des Schadensersatzes muss in jedem Fall der Vorteilsausgleich berücksichtigt werden. Der Rechtsbegriff „Schadensersatz“ lässt keine Bereicherung des Geschädigten oder Bestrafung des Schädigers zu. Daher muss der Kläger einen Ausgleich für den seit dem Kauf entstandenen Nutzen zahlen, die sogenannte Nutzungsentschädigung.

     

     

    So profitieren Betroffene!

     

     

    Für Sie besteht zum einen die Möglichkeit des Widerrufes Ihrer Autofinanzierung, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, allerdings dürfen Sie Ihr manipuliertes Auto abgeben. Auf unserer Website können Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/

     

    Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes. Auch in diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/

     

     

    Der Abgasskandal einfach erklärt

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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