checkAd

    VW-Dieselskandal  554  0 Kommentare 2. Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage - was passiert?

    Berlin (ots) - Für die ca. 470.000 Teilnehmer der in Deutschland historisch
    wichtigen Musterfeststellungsklage gegen VW steht der nächste Termin an. Am
    Montag, dem 18. November ist der zweite Verhandlungstag vor dem
    Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Doch was passiert nun? Womit können die
    Teilnehmer rechnen?

    Nachdem sich das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Michael Neef am ersten
    Verhandlungstag am 30. September zunächst ausführlich mit Fragen der
    Zulässigkeit der Klage sowie einzelner Klageanträge auseinandergesetzt hat, geht
    es nun darum, die Begründetheit des Schadensersatzanspruchs zu prüfen. Das
    bedeutet, es wird geklärt, ob die Teilnehmer überhaupt Anspruch auf
    Schadensersatz haben.

    "Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Urteil zu erwarten. Es ist mit weiteren
    Gerichtsterminen zu rechnen", so Helmut Dreschhoff, Rechtsanwalt bei der BRR
    Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei. "Bereits beim ersten Termin hat das
    Gericht erkennen lassen, dass es die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sehr
    genau prüfen wird."

    Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing vertritt selbst über 1.000 Mandanten im
    VW-Dieselskandal, sowohl in der Musterfeststellungsklage als auch in
    Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage eignet sich vor allem für Betroffene
    ohne Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Einzelklage nicht selbst
    tragen möchten. Allerdings kann sich der VW Musterfeststellungsklage kein
    Verbraucher mehr anschließen. Die Anmeldefrist lief am 29. September ab.

    Wer zu den betroffenen Personen gehört und jetzt aktiv werden sollte: Besitzer
    eines Autos mit VW-Dieselmotor EA189, die einen verpflichtenden Rückruf für ein
    Software-Update erhalten und bis jetzt noch keine juristischen Schritte
    eingeleitet haben. Auch Modelle von Skoda, Audi und Seat sind betroffen. Im
    VW-Dieselskandal droht für alle diese Fälle zum 31.12.2019 die Verjährung.
    Danach können keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Wer
    eine Rechtsschutzversicherung hat, vermeidet dabei ein finanzielles Risiko. Für
    die Prüfung ihres Falls und eine erste kostenlose und unverbindliche
    Einschätzung können sich Betroffene auf https://anspruch.diesel-gate.com
    informieren.

    OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/136235
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_136235.rss2

    Pressekontakt:
    markengold PR
    Anja Wiebensohn
    Tel. 030 21915960
    brr@markengold.de



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    VW-Dieselskandal 2. Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage - was passiert? Für die ca. 470.000 Teilnehmer der in Deutschland historisch wichtigen Musterfeststellungsklage gegen VW steht der nächste Termin an. Am Montag, dem 18. November ist der zweite Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Doch …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer